Beschluss:
1.
Für das
grob umschriebene Gebiet des heutigen AWO Seniorenzentrums nordöstlich
Tempelhofer Straße, südlich „Ophovener Weiher“ (Wilmersdorfer Straße) und
unmittelbar westlich des zum Einzugsbereich „Ophovener Weiher“ gehörenden
Grünzugs (Kleingartenanlage) ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1
BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1
der Vorlage zu entnehmen.
2.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ wird gemäß § 2
Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren)
beschlossen.
3.
Dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210/ III „Tempelhofer Straße “ wird in der
vorliegenden Fassung zugestimmt.
4.
Die
Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung über Ziele und
Zwecke der Planung in Kenntnis gesetzt. Die Informationsveranstaltung wird
unter Vorsitz des Oberbürgermeisters durchgeführt.
5.
Der
Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig -