Beschluss:

 

1.      Über die während der 1. Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der / des

 

Behörde 1     Geologischer Dienst NRW

                        De-Greiff-Str. 195

                        47803 Krefeld

 

Behörde 2     Bezirksregierung Düsseldorf

                        Postfach 30 08 65

                        40408 Düsseldorf

 

Behörde 3     Polizei Köln

                        Walter-Pauli-Ring 2-6

                        51103 Köln

 

Behörde 4     PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung

                        Postfach 12 02 55

                        45312 Essen

 

Behörde 5     Bundesnetzagentur

                        Fehrbelliner Platz 3

                        10707 Berlin

 

Behörde 6     LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland

                        Postfach 21 40

                        50250 Pulheim

 

Behörde 7     Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln

                        An der Schusterinsel 2

                        51379 Leverkusen

 

Behörde 8     Bezirksregierung Köln Dez. 53

                        Zeughausstr. 2-10

                        50667 Köln

 

Behörde 9     Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)

                        Overfeldweg 23

                        51371 Leverkusen

 

Behörde 10   DB Services Immobilien GmbH

                        Deutz-Mülheimer-Str. 22-24

                        50679 Köln

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird in etwa wie folgt begrenzt:

 

     im Norden durch die südliche Grenze des von West nach Ost verlaufenden Hauptgrünzuges der grünen Mitte,

     im Osten durch den südlichen Abschnitt der Bahnstadtchaussee und die westliche Grenze der Wohnbaugrundstücke an der Feldstraße,

     im Süden durch die Quettinger Straße,

     im Westen durch die Betriebsflächen der Fa. Plasser und die Bahnanlagen.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Niederschrift) zu entnehmen.

 

3.      Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung und der geänderten Planungsziele wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ geändert (Anlage 2 der Niederschrift). Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der Niederschrift) und der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 4 der Niederschrift) werden in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4.      Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.

 

5.      Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden können. Diese sind in den Anlagen 7 und 9 der Vorlage dargestellt.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 sowie § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB

 

dafür:          52  (OB, 21 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,5 FDP, 4 Die Unabhängigen, 1 OP, Dr. Becker)

dagegen:     5  (BÜRGERLISTE)

Enth.:            2  (pro NRW)