Beschluss:
1. Über die während der 1. Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der / des
Behörde 1 Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Str. 195
47803 Krefeld
Behörde 2 Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Behörde 3 Polizei Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Behörde 4 PLEdoc GmbH, Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung
Postfach 12 02 55
45312 Essen
Behörde 5 Bundesnetzagentur
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Behörde 6 LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Postfach 21 40
50250 Pulheim
Behörde 7 Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
Behörde 8 Bezirksregierung Köln Dez. 53
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Behörde 9 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
Behörde 10 DB Services Immobilien GmbH
Deutz-Mülheimer-Str. 22-24
50679 Köln
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird in etwa wie folgt begrenzt:
• im Norden durch die südliche Grenze des von West nach Ost verlaufenden Hauptgrünzuges der grünen Mitte,
• im Osten durch den südlichen Abschnitt der Bahnstadtchaussee und die westliche Grenze der Wohnbaugrundstücke an der Feldstraße,
• im Süden durch die Quettinger Straße,
• im Westen durch die Betriebsflächen der Fa. Plasser und die Bahnanlagen.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Niederschrift) zu entnehmen.
3. Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung und der geänderten Planungsziele wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ geändert (Anlage 2 der Niederschrift). Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der Niederschrift) und der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 4 der Niederschrift) werden in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
4. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.
5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden können. Diese sind in den Anlagen 7 und 9 der Vorlage dargestellt.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 sowie § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB
dafür: 52 (OB, 21 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,5
FDP, 4 Die Unabhängigen, 1 OP, Dr. Becker)
dagegen: 5 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 2 (pro NRW)