Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Vorlage in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bürger- und Umweltausschusses vom 18.04.13 abstimmen.

 

Beschluss:

 

  1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt im Norden durch die Lützenkirchener Straße, die westliche Grenze der Eckbebauung Lützenkirchener Straße / Werkstättenstraße, dann entlang der Werkstättenstraße bis zur Einmündung der Bahnstadtchaussee, dieser nach Osten folgend bis zur östlichen Grenze des Bahnstadtgeländes (rückwärtige Grenze der Grundstücke Feldstraße), dieser Grenze nach Süden folgend bis zum Anschluss der Torstraße, von hier dem Verlauf der Bahnstadtchaussee folgend nach Westen und dann nach Norden bis zum Magazingebäude, von hier nach Westen parallel zur nördlichen Kante der Halle Süd bis zum vorhandenen Gleisfeld der Bahnstrecke und entlang der Bahnstrecke nach Norden zur Lützenkirchener Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 5 der Niederschrift zu entnehmen.

 

  1. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 172 A/II „nbs:o – Grüne Mitte“ zu Eigen.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 172 A/II „nbs:o – Grüne Mitte“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 5 der Niederschrift) und textlichen Festsetzungen (Anlage 6 der Niederschrift), wird gemäß § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit

 

  • der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466),

 

und

  • § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 142),

 

sowie

 

  • § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474),

 

als Satzung beschlossen.

 

  1. Die als Anlage 7 der Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

dafür:          52  (OB, 21 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,5 FDP, 4 Die Unabhängigen, 1 OP, Dr. Becker)

dagegen:     5  (BÜRGERLISTE)

Enth.:            2  (pro NRW)