Beschluss:
Nachfolgender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Rosskastanie am Spielplatz Atzlenbacher Straße in Berg. Neukirchen wird zugestimmt.
Leverkusen, den 15.05.13
gezeichnet:
Schiefer Schröder
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -