Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachfolgender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Rosskastanie am Spielplatz Atzlenbacher Straße in Berg. Neukirchen wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 15.05.13

 

gezeichnet:

Schiefer                                                        Schröder

Bezirksvorsteher                                          stv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -