Bauvorhaben Dillinger Straße

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn stellt das beantragte Bauvorhaben in der Waldsiedlung in Leverkusen-Schlebusch vor.

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um zwei freistehende Einfamilienhäuser, die im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden und sich aufgrund der Traufhöhe nach Ansicht des Fachbereiches Stadtplanung und Bauaufsicht nicht in die Umgehungsbebauung einfügen. Herr Oberbürgermeister Buchhorn bittet um einen offenen Meinungsaustausch bezüglich der Möglichkeit, in der Waldsiedlung eine moderne veränderte Baukultur zu zulassen.

 

Frau Zlonicky (Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Bauherr beruft sich auf Beispielfälle in der Umgebung. Die Verwaltung befürchtet durch den Neubau die Schaffung weiterer Präzedenzfälle.

 

Das Vorhaben wird anschließend kontrovers diskutiert. Dabei gibt es sowohl Gegner des Bauvorhabens, die sich für eine Wahrung des Grundcharakters der Waldsiedlung aussprechen als auch Befürworter, die eine moderate Weiterentwicklung des Baustils der Waldsiedlung wünschen.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn bittet den Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, das Diskussionsergebnis in die rechtliche Würdigung mit einzubeziehen und gemeinsam mit den Bauherren einen Kompromisslösung zu finden.

 

 

Pappeln am Hochwasserschutz in Leverkusen-Hitdorf

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn nimmt Bezug auf die aktuelle Presseberichterstattung. Demnach ist es Wunsch eines Anwohners, dass drei Pappeln im Bereich des Hitdorfer Deiches gefällt werden, da der Anwohner befürchtet, dass die Pappeln aufgrund ihrer Schieflage nicht mehr standsicher sind und eine Gefährdung des Hochwasserschutzes darstellen. Der Vorstand der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL), Herr Gerlich, hat sich in der Presse zu der Gefährdung der Hochwasserschutzanlage durch die Pappeln zustimmend geäußert.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn stellt dar, dass die Pappeln im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Hochwasserschutz gemeinsam mit den TBL und der Bezirksregierung als standsicher eingestuft wurden und Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses gewesen sind. Sobald bei Kontrollen absehbare Gefährdungen festgestellt werden, wird umgehend situationsbezogen reagiert.

Eine aktuelle Prüfung hat ergeben, dass die Pappeln standsicher sind und somit verbleiben können.