Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:
1. die Otto-Hahn-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. die Werner-Heisenberg-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. den Wohnweg der Werner-Heisenberg-Straße (zu den Häusern 2 bis 12a) als Gemeinde-/Anliegerweg,
4. den Parkplatz zwischen Otto-Hahn-Straße und Werner-Heisenberg-Straße als öffentlichen Gemeindeplatz und
5. den Verbindungsweg von der Otto-Hahn-Straße zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
- einstimmig -