Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:

 

1.      die Otto-Hahn-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2.      die Werner-Heisenberg-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

3.      den Wohnweg der Werner-Heisenberg-Straße (zu den Häusern 2 bis 12a) als Gemeinde-/Anliegerweg,

4.      den Parkplatz zwischen Otto-Hahn-Straße und Werner-Heisenberg-Straße als öffentlichen Gemeindeplatz und

5.      den Verbindungsweg von der Otto-Hahn-Straße zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

- einstimmig -