Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 werden gemeinsam beraten.

 

Die Verwaltung informiert über das gewählte Verfahren zur Ermittlung der 42 Grundstücke, für die im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Bodensanierung erforderlich ist, um dauerhaft gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu garantieren. Eine darüber hinausgehende Untersuchung weiterer Grundstücke ist keine Aufgabenstellung der Gefahrenabwehr. Um in Einzelfällen entsprechende Informationen zur Grundstücksbeschaffenheit zu erlangen, kann die Probenahme und Analytik daher nur durch die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich veranlasst werden. Bei Rückfragen einzelner Grundstückseigentümer steht der Fachbereich Umwelt weiterhin beratend zur Verfügung.