Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Abberufung

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in Organen städtischer Gesellschaften sowie sonstiger Einrichtungen entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift ab.

 

2. Neubestellung

2.1. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß

§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW bzw. gemäß § 114 a Abs. 8

i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW Mitglieder, stellvertretende Mitglieder und stellvertretende Vorsitzende in Organe von städtischen Gesellschaften sowie von sonstigen Einrichtungen entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift.

 

2.2. Der Rat nimmt Kenntnis von Neubesetzungen in Organen von städtischen Gesellschaften entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift.


dafür:          62  (OB, 20 CDU, 14 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 4 FDP, 4 Die Unabhängigen, 3 pro NRW, 2 OP, Dr. Becker)

Enth.:            1  (DIE LINKE)