Beschluss:
1. Abberufung
Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in Organen städtischer Gesellschaften sowie sonstiger Einrichtungen entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift ab.
2. Neubestellung
2.1. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß
§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW bzw. gemäß § 114 a Abs. 8
i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW Mitglieder, stellvertretende Mitglieder und stellvertretende Vorsitzende in Organe von städtischen Gesellschaften sowie von sonstigen Einrichtungen entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift.
2.2. Der Rat nimmt Kenntnis von Neubesetzungen in Organen von städtischen Gesellschaften entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift.
dafür: 62 (OB, 20 CDU, 14 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 4 FDP, 4 Die Unabhängigen, 3 pro NRW, 2 OP, Dr. Becker)
Enth.: 1 (DIE LINKE)