Herr Witowski (67) und Herr Terlinden (32) erläutern, dass Straßen NRW bereits von der Verwaltung angesprochen wurde.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, an Straßen NRW zu appellieren, während der Brutzeit der Vögel vom 1.3. bis 30.9. von breitflächigen Rodungsarbeiten an Landstraßen, Rad- und Gehwegen im Bezirk III abzusehen. Lediglich gefährlich in die Fahrbahn hineinragendes Grün soll umsichtig entfernt werden.
- einstimmig -