Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a. Der Jahresabschluss 2012 wird mit einer Bilanzsumme von 112.345.392,61 € und einem Jahresüberschuss von 5.647.717,98 € (inklusive 2.336.267,19 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.647.717,98 € wird in Höhe von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 1.847.717,98 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c. Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d. Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e. Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt

(Anlage 3).

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a. Der Jahresabschluss 2012 wird mit einer Bilanzsumme von 50.654,74 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

 

b. Der Jahresüberschuss 2012 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c. Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2013 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler


Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffern 1, 3 und 4:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          19  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen, Dr. Becker)

Enth.:            1  (pro NRW)

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          18  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen, Dr. Becker)

Enth.:            1  (pro NRW)

 

Rh. Manglitz (BÜRGERLISTE) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.