Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt, von dem durch
den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2012 in Höhe von
3.644.997,10 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.200.000,00 € unmittelbar der
Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz
NRW zuzuführen, sowie einen Teilbetrag von 2.444.997,10 € in die Sicherheitsrücklage
der Sparkasse Leverkusen einzustellen.
2. Der Rat beschließt, den Organen der
Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Rh. Dr. Becker (Einzelvertreter) kritisiert, dass ihm die Anlagen zur Jahresrechnung – inklusive der Gehaltsangaben zum Vorstand - der Sparkasse fehlen würde.
Die Verwaltung sichert zu, dass diese Informationen noch bis zur Ratssitzung verschickt werden.
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 1:
Wie Vorlage
dafür: 16 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)
Enth.: 4 (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, Dr. Becker)
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:
Wie Vorlage
dafür: 12 (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)
Enth.: 4 (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, Dr. Becker)
Rh. Bast (SPD), Rh. Eimermacher (CDU), Rh. Dr. Mende (SPD) und Rf. Richerzhagen (CDU) haben gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.