Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3),
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe von 9.499.014,41 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 8.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 1.499.014,41 € in die Gewinnrücklagen,
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 6), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 8), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 8),
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe von 2.564,83 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffern 1 und 3:
Wie Vorlage
dafür: 18 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)
Enth.: 2 (1 pro NRW, Dr. Becker)
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:
Wie Vorlage
dafür: 17 (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)
Enth.: 2 (1 pro NRW, Dr. Becker)
Rh. Dr. Mende (SPD) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.