Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die Straße „Sperberweg“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die Straße „Sperberweg“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.
- einstimmig -