Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:

 

1.      die Straßburger Straße (Willy-Brandt-Ring bis einschließlich Minikreisel) als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße,

2.      den Dünnwalder Grenzweg (Straßburger Straße bis Quartiersplatz) als Gemeinde- / Anliegerstraße,

3.      den Quartiersplatz im Dünnwalder Grenzweg als öffentlicher Platz der Gemeinde,

4.      den Dünenweg als öffentliche Gemeinde- / Anliegerstraße,

5.      den Lurchenweg als öffentliche Gemeinde- / Anliegerstraße,

6.      die Verbindungsstraße zwischen Dünenweg und Lurchenweg als Gemeinde- / Anliegerstraße,

7.      die Verbindungsstraße zwischen Lurchenweg und Schlebuscher Heide als Gemeinde- / Anliegerstraße,

8.      den Verbindungsweg am Ende vom Dünenweg zum Lurchenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr sowie

9.      den Verbindungsweg am Ende vom Lurchenweg zur Schlebuscher Heide als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr.

 

- einstimmig -