Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:
1. die Straßburger Straße (Willy-Brandt-Ring bis einschließlich Minikreisel) als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße,
2. den Dünnwalder Grenzweg (Straßburger Straße bis Quartiersplatz) als Gemeinde- / Anliegerstraße,
3. den Quartiersplatz im Dünnwalder Grenzweg als öffentlicher Platz der Gemeinde,
4. den Dünenweg als öffentliche Gemeinde- / Anliegerstraße,
5. den Lurchenweg als öffentliche Gemeinde- / Anliegerstraße,
6. die Verbindungsstraße zwischen Dünenweg und Lurchenweg als Gemeinde- / Anliegerstraße,
7. die Verbindungsstraße zwischen Lurchenweg und Schlebuscher Heide als Gemeinde- / Anliegerstraße,
8. den Verbindungsweg am Ende vom Dünenweg zum Lurchenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr sowie
9. den Verbindungsweg am Ende vom Lurchenweg zur Schlebuscher Heide als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr.
- einstimmig -