Auf Nachfrage der Mitglieder des Betriebsausschusses SPL zur Entwicklung, der wirtschaftlichen Lage und zum Ausblick der Leverkusener Sportplatzanlagen gibt die Verwaltung SPL folgende Stellungnahme ab:
“Die
Erneuerungen/Sanierungen der Sportplatzanlagen sind nach einem gutachterlich
geprüften Prioritätenplan in den letzten Wirtschaftsjahren planmäßig
durchgeführt worden. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010 konnte die Erledigung
der laut Prioritätenkatalog vorrangig notwendigen Sanierungen /Erneuerungen auf
den Sportplatzanlagen des SPL abgeschlossen werden. Die Maßnahmen konnten nur
durch den Einsatz der kompletten Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen
und Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden.
Der durch den Rat
der Stadt Leverkusen verabschiedete Wirtschaftsplan 2011 des SPL, sieht die
Verwendung der Sportpauschalen 2011 bis
2015 zum Erhalt und zur Modernisierung der bestehenden Sport- und
Freizeitanlagen des SPL (z.B. für die Bäderbetriebe) vor. Die Verwendung der
Sportpauschalen für die Erneuerung/Sanierung weiterer Sportplatzanlagen ist in
diesem Zeitraum nicht vorgesehen.
Erst mit der Beratung
zur Verwendung der Sportpauschale ab 2016, die Ende 2014 beginnen werden, und
unter der Voraussetzung, dass die Sportpauschale vom Land NRW weiterhin zur
Verfügung gestellt wird, wird über mögliche weitere Sanierungen/Erneuerungen
von Sportplatzanlagen beraten werden. Der SPL beabsichtigt, Ende 2014 alle noch
nicht sanierten Leverkusener Sportplatzanlagen (mit
Ausnahme der Anlagen von Vereinen, die gemäß Ratsbeschluss seit dem
01.07.2008 für sämtliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und
Reparaturen an Dach und Fach an Gebäuden und technischen Anlagen selbst
verantwortlich sind) durch einen unabhängigen Gutachter beurteilen und
den zukünftigen Bedarf an Sanierungen priorisieren zu lassen. Nach einer
gutachterlichen Prüfung der noch nicht sanierten Anlagen ist beabsichtigt, dass
unter der Beteiligung von Sportpolitik, SportBund Leverkusen e.V. und den
betroffenen Vereinen ein verbindliches Handlungs- und Finanzierungskonzept erstellt
werden soll.
Mit den Vereinen,
die bereits heute über ein Kunstrasenspielfeld auf ihrer Anlage verfügen, soll
ein Finanzierungskonzept für die absehbare Erneuerung des Kunstrasenbelages
(nach ca. 15 Jahren) entwickelt werden. Bei der Übergabe der sanierten Anlagen
sind die Vereinsverantwortlichen auf das Erfordernis zur Rücklagenbildung
hingewiesen worden; auch ist in diversen weiteren Gesprächen diese
Notwendigkeit hervorgehoben worden. Darüber hinaus sind die Vereine mit einem
Kunstrasenspielfeld im Frühjahr 2013
auch schriftlich aufgefordert/erinnert worden, entsprechende Rücklagenbildungen
für die Erneuerung des Kunstrasens (Teppich) vorzunehmen, falls dies durch den
Verein nicht bereits schon erfolgt. Das Schreiben des SPL an die Vereine ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt. Der SPL hat auch darauf hingewiesen, dass
perspektivisch finanzielle Mittel für die Kunstrasenerneuerung nicht zur
Verfügung gestellt werden können.
Rh. Scholz (CDU)
betont, dass nur die noch nicht sanierten Sportplatzanlagen einer
gutachterlichen Prüfung unterzogen werden sollen und deren
Sanierungs-/Erneuerungsreihenfolge festzulegen ist. Diese Auffassung wird auch
von anderen Mitgliedern des Betriebsausschusses SPL unterstützt.
Rf. Richerzhagen
(CDU) und Rh. März (SPD) führen aus, dass erst die Vereine, die noch über
keinen Kunstrasenplatz verfügen einen Kunstrasenplatz erhalten sollen. Die
Vereine, die bereits über einen Kunstrasenplatz verfügen sollen entsprechend
der Intention des SPL eine Erneuerung des Kunstrasens (Teppich) durch
Rücklagenbildung eigenverantwortlich finanzieren. Über einen Zeitraum von 15
Jahren bis zu einer Teppicherneuerung ist dies zumutbar. Diese Auffassung wird
auch von den anderen Mitgliedern des Betriebsausschusses SPL bejaht.
Im Zusammenhang mit
der Rücklagenbildung von Vereinen für eine Kunstrasenerneuerung empfehlen die
Mitglieder des Betriebsausschusses SPL die Nutzungsvereinbarungen zwischen dem
SPL und diesen Vereinen zu prüfen, inwieweit Änderungsklauseln zu den
Rücklagenbildungen und deren Überprüfbarkeit eingebracht werden können.
Die Verwaltung SPL
wird diesbezüglich Überlegungen anstellen und den Betriebsausschuss SPL über
das Ergebnis informieren.
Beschluss zu Ziffer 1:
I. Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
einstimmig
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:
Wie Vorlage
einstimmig