Beschluss:

 

1.    Für das Gebiet zwischen Hitdorfer Straße, Weidenstraße und Hitdorfer Kirchweg in Leverkusen-Hitdorf ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch – BauGB – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) aufzustellen.

       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nrn. 338, 491, 492, 645, 696 und 697 in der Gemarkung Hitdorf, Flur 9. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

2.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 212/I „Hitdorfer Kirchweg – Weidenstraße“ (Anlage 4 der Vorlage) einschließlich Begründung (Anlage 6 der Vorlage) und Textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.


- einstimmig -