Schließung der evangelischen Kindertagesstätte Alte Landstraße in Leverkusen-Küppersteg:

 

 

Herr Beigeordneter Adomat berichtet, dass die evangelische Kirchengemeinde
Leverkusen Küppersteg-Bürrig mit Schreiben vom 08.09.2013 mitgeteilt hat, dass geprüft wurde, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Kosten verringert werden
können. Eine Kostenschätzung ergab, dass noch Einsparungen möglich sind. Es wird derzeit noch mit einem Defizit von ca. 250.000 € gerechnet. Weitere Entscheidungen stehen noch aus.

 

 

Information über die rechtskräftige Übertragung der operativen Geschäfte der Katholischen Jugendwerke Rhein-Berg e.V. und Katholischen Jugendwerke in der Stadt Leverkusen e.V. (KJW e.V.) auf die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH:

 

Herr Beigeordneter Adomat gibt Herrn Hirth (Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss für die Katholische Kirche) das Wort. Herr Hirth  informiert darüber, dass die beiden Katholischen Jugendwerke Rhein-Berg und Leverkusen ihr operatives Geschäft in die neue Organisation „Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH“ übertragen haben. Seit dem 17.07.2013 ist dies nun rechtswirksam durch Eintragungen im Vereins- und Handelsregister vollzogen. Alle Einrichtungen der Vereine mit ihrem Personal sind nun in die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH (KJA LRO gGmbH) übergegangen.

Der neue überregional agierende Träger (KJA LRO gGmbH) hat die Anerkennung als „freier Träger der Jugendhilfe“ (§ 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII) am 23.02.2013 durch den Landesjugendhilfeausschuss erhalten und ist als gemeinnützig anerkannt.

Die KJA LRO gGmbH ist Rechtsnachfolger der beiden KJW e.V. mit allen Rechten und Pflichten. Alle Einrichtungen werden mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin ihre Aufgaben in gewohnter Qualität fortführen. Es handelt sich um einen Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) findet für alle Beschäftigten weiterhin Anwendung.

Für die Kooperations- und Geschäftspartner ändert sich damit nichts.

Die gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben weitestgehend unverändert, genauso wie die sonstigen Kontaktdaten. Die Geschäftsstelle der KJA LRO gGmbH befindet sich in Bergisch Gladbach. In Leverkusen wird die bisherige Geschäftsstelle des KJW in der Stadt Leverkusen e.V. als Außenstelle des neuen Rechtsträgers erhalten bleiben.

 

 

Aufbau eines kommunalen Netzwerks gegen Kinderarmut im Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm des Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“:

 

Herr Beigeordneter Adomat bittet Frau Hillen (Fachbereich Kinder- und Jugend), über den Aufbau eines kommunalen Netzwerks gegen Kinderarmut im Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm des Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ zu berichten.

 

Armut ist auch in Leverkusen Lebenswirklichkeit für viele Kinder und Jugendliche. Wie im neuesten städtischen Sozialbericht 2012, „Gerechte Teilhabe“, ausgeführt, lag in den Jahren 2007 und 2011 der Anteil der Kinder und Jugendlichen zwischen 0 und 15 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II/III leben, gemessen an der Anzahl gleichaltriger Einwohner bei 19,9% bzw. 18%. Nach den aktuellen Zahlen zum 31.12.2012 war der Anteil wieder gestiegen, er betrug rund 19%. Wie im Sozialbericht ausgeführt, kann daher davon ausgegangen werden, dass fast jedes sechste und, nach den neueren Zahlen, fünfte „Kind unter 15 Jahren, in der Stadt von Sozialgeld lebt.“ Allerdings kann „das Phänomen Kinderarmut nicht im Gesamten abgebildet werden, denn eine Dunkelziffer bleibt außen vor“, worauf im Sozialbericht 2010 hingewiesen wird (Sozialbericht 2010, S. 36. Stadt Leverkusen).

 

Die Lebenslage Armut bedeutet für viele Kinder, nur eingeschränkt oder gar nicht an den ihrer Entwicklung förderlichen Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur sowie sozialer Aktivitäten teilnehmen/teilhaben zu können, die über die in den regulären Bildungseinrichtungen gebotenen hinausgehen. Armut kann die gesunde Entwicklung und das Wohlergehen eines Kindes in vielfältiger Art und Weise beinträchtigen, zum Beispiel durch mangelnde Vorsorge, ungesunde Ernährung, sowie unzureichende Bewegung. Diese Tatsache ist durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen immer wieder belegt worden.

 

Es ist Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen oder zu erhalten, damit das allen Kindern und Jugendlichen nach diesem Gesetz verbriefte Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit verwirklicht werden kann. Hierzu zählt als wesentlicher Bestandteil, Bedingungen zu schaffen, die helfen, Armut zu vermeiden, sowie in Armutslagen Möglichkeiten zur gerechten Teilhalbe zu eröffnen.

 

In Leverkusen trägt bereits das Projekt Frühe Hilfen, das auf die Gruppe der Kinder im frühesten und frühen Kindesalter ausgerichtet ist, unter anderem auch zur Bekämpfung von Kinderarmut bei. Die oben zitierten statistischen Daten zur Armutssituation von Kindern und Jugendlichen in Leverkusen legen es allerdings nahe, darüber hinaus die Aufgabe der Bekämpfung von Armut auf die gesamte Altersgruppe junger Menschen bis zum 18. Lebensjahr zu erweitern.
Der Fachbereich Kinder und Jugend hat sich daher darum beworben, in das Programm des Landschaftsverbandes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ aufgenommen zu werden. Die Aufnahme in dieses Programm/Projekt ist inzwischen mit dem Zuwendungsbescheid vom 01.08.2013 über die Fördersumme von 48.000,- € für den Zeitraum von drei Jahren bestätigt. Das Programm soll daher ab September 2013 in Leverkusen umgesetzt werden.

 

Im Sinne des für das Projekt zentralen Begriffs des Aufbaus von Netzwerken geht es hierbei zunächst vornehmlich darum, in Leverkusen Akteure aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft in einem Verbund zusammenzubringen zur Prävention vor Armut und zur Verbesserung der Chancen für Kinder und Jugendliche, die sich in der Lebenslage Armut befinden.

Dabei sollen die bestehenden Strukturen der Sozialraum-Arbeitsgemeinschaften als Einstiegsnetzwerke genutzt werden. Die darüber hinaus notwendigen Akteure und Institutionen werden sowohl stadtteilorientiert als auch stadtweit in die Netzwerkarbeit eingebunden.

 

 

Informationen über das Zwischenergebnis des Forschungsprojekts „Kommunale Bedarfserhebungen. Der regionale Betreuungsbedarf u3 und seine Bedingungsfaktoren“, Ausführender Forschungsverbund: Deutsches Jugendinstitut Elternbefragung und Technische Universität Dortmund:

 

Frau Hillen (Fachbereich Kinder und Jugend) gibt folgende Informationen über das Zwischenergebnis des Forschungsprojekts „Kommunale Bedarfserhebungen. Der regionale Betreuungsbedarf u3 und seine Bedingungsfaktoren“, Ausführender Forschungsverbund: Deutsches Jugendinstitut Elternbefragung und Technische Universität Dortmund:

 

1. Auftraggeber, Befragungsumfang, Befragungszeitraum

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund bundesweit eine schriftliche Befragung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren in 92 Kommunen (41 Landkreise, 51 Städte) im Bundesgebiet durch. Angeschrieben wurde dabei Eltern von ca. 290.000 Kindern.

 

Die Stadt Leverkusen beteiligte sich an diesem Forschungsprojekt. In Leverkusen wurde eine Vollerhebung durchgeführt. Insgesamt erhielten Eltern von 3.700 Kindern im Alter von unter drei Jahren per Post die Befragungsunterlagen.

 

2. Ergebnisse

 

Bis August 2013 lagen die Ergebnisse von 38 Kommunen, 89 Landkreisen und 29 Städten, einschließlich Leverkusen, vor.

 

Die bisher ermittelte Rücklaufquote variiert zwischen 24,2% und 59,3%.

In Leverkusen beträgt sie 36,3%, d.h. von 3.700 Fragebögen wurden 1.342 zurückschickt. Davon waren 23 Fragebögen nicht auswertbar.

 

Für die gesamt Altersgruppe der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren wurde eine planungsrelevante Betreuungsbedarfsquote von 38,6% ermittelt.

 

Geht man für diese Altersgruppe von einer Gesamtzahl von 3.733 Kindern (2 ¼ Jahrgänge per 31.7.2013) aus, so ergibt sich nach der ermittelten Quote 38,6% ein Bedarf von insgesamt 1.441 Betreuungsplätzen.

Oder es ergibt sich eine Bedarfszahl von 1.583 Plätzen, wenn für die Bedarfsberechnung die Einwohnerzahlen der gesamten Altersgruppe von 0 bis unter 3 Jahre zugrunde gelegt werden.

 

Zum 01.08.2014 sollen nach dem derzeitigen Ausbauziel insgesamt 1.541 Plätze für Kinder unter drei Jahren erreicht sein, d.h. 1.152 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 389 Plätze in der Kindertagespflege.

 

Zum Betreuungsumfang haben die Eltern folgende Angaben zum Umfang gemacht:

 

 

Wochenstunden

bis zu 25
Stunden

mehr als 25 bis
zu 35 Stunden

mehr als 35 bis
zu 45 Stunden

mehr als 45
Stunden

Anteile in %

26,2%

26,9%

27,9%

19,0%

 

 

Insgesamt, d.h. für die gesamt Stadt, weisen die Bedarfsquoten zu den drei möglichen Stundenumfängen, die nach dem KiBiz angeboten werden können, auf einen relativ gleichen Nachfrageumfang hin. Ungefähr jeweils ¼ der Antworten fallen auf die Zeitumfänge von 25 Std., bis 35 Std. und bis zu 45 Std. Darüber hinaus gehende Betreuungsumfänge wollen rd. 1/5  derjenigen, die diese Frage beantwortet haben.

 

Eine weitergehende Betrachtung erfolgt nach Vorlage des Endergebnisses. Sie wird zusammen mit den freien Trägern der Jugendhilfe in der Arbeitsgemeinschaft nach

§ 78 SGB VIII - Tageseinrichtungen für Kinder - erfolgen.