Der Tagesordnungspunkt wird nach TOP 2 beraten.
Mit Zustimmung der Bezirksvertretung trägt Herr Werner als Bürgerantragssteller das Anliegen des Bürgerantrags vor.
Herr Bezirksvorsteher Gietzen lässt über den Bürgerantrag abstimmen:
dafür: 1 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 9 (5 CDU, 3 SPD, Herr Lind)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damit ist der Bürgerantrag abgelehnt.
Herr Wollenhaupt (CDU) hat an der Beratung und Abstimmung gemäß § 31 GO NRW nicht teilgenommen.
nicht teilgenommen.