Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

II. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, den 25.09.2013

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                                    Rh. Eimermacher                             Rh. Bast


dafür:          50  (OB, 19 CDU, 14 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)

Enth.:            9  (7 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW)

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.