Beschluss:
I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
II. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 25.09.2013
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Eimermacher Rh. Bast
dafür: 50 (OB, 19 CDU, 14 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)
Enth.: 9 (7 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW)
Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.