Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 13.09.2013 (Berichtsauslieferung 20.09.2013) sowie den ergänzenden Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, den Oberbürgermeister zu entlasten.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 1.996.543.045 €. In der Gesamtergebnisrechnung wird ein Fehlbetrag in Höhe von 14.415.982 € ausgewiesen.

 

3.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss zum 31.12.2011 die Entlastung.

 

 

 

 

 

Kenntnis genommen                                   Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                     Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                              Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                                  gezeichnet: Johanns

 

 

 


 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu den Ziffern 2. und 3.

 

dafür:          17  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 ÖDP)

 

Enth.:           3  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW,)