1. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 13.09.2013 (Berichtsauslieferung 20.09.2013) sowie den ergänzenden Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, den Oberbürgermeister zu entlasten.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 1.996.543.045 €. In der Gesamtergebnisrechnung wird ein Fehlbetrag in Höhe von 14.415.982 € ausgewiesen.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet: Buchhorn gezeichnet: Johanns
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu den Ziffern 2. und 3.
dafür: 17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2
FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 ÖDP)
Enth.:
3 (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW,)