Sitzung: 14.10.2013 H/017/2013
Herr Oberbürgermeister Buchhorn erklärt zu Protokoll, dass
es zuletzt häufiger Anregungen gab, die Stadt Leverkusen in ihrer
Namensbezeichnung zu ergänzen, zum Beispiel die Ergänzungen „Sportstadt“ oder
„Europastadt“. Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat aus diesem Grund prüfen
lassen, welche Voraussetzungen für einen Namenszusatz nach § 13 Abs. 3 GO NRW
vorliegen müssen. Der Rat muss einen solchen Namenszusatz mit Dreiviertel
seiner Stimmen beschließen. Die Bezeichnungen müssen auf der Geschichte, auf
heutiger Eigenart oder auf heutiger Bedeutung beruhen. Insgesamt hält Herr
Oberbürgermeister Buchhorn fest, dass es sich bei der gewählten Bezeichnung um
eine Typisierung handeln muss, die in einem Teilaspekt eine objektiv
herausragende und dauerhafte Eigenschaft der Gemeinde hervorhebt. Es dürfen
keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen, also zum Beispiel
Irreführung, Unverständlichkeit, Verwechslungsgefahr, oder unzutreffende
Sachaussagen.
Ein entsprechender Antrag wäre an das Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes NRW zu stellen. Dem Antrag ist eine nachvollziehbare schriftliche
Begründung sowie eine beglaubigte Abschrift des Ratsbeschlusses beizufügen.
Bei einer Genehmigung wäre die amtliche Zusatzbezeichnung der Stadt als Rechtsfolge auf dem Briefkopf und auf Behördenschildern zu führen sowie in der Hauptsatzung zu vermerken.
Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) kündigt an, für den nächsten Sitzungsturnus einen entsprechenden Antrag für einen Namenszusatz stellen zu wollen.
Rh. Ippolito (SPD) bittet um eine Kostenschätzung durch die Verwaltung. Herr Oberbürgermeister Buchhorn sagt eine Kostenschätzung im Rahmen der Stellungnahme zu einem möglichen Antrag zu.