Herr Oberbürgermeister Buchhorn erklärt zu Protokoll, dass es zuletzt häufiger Anregungen gab, die Stadt Leverkusen in ihrer Namensbezeichnung zu ergänzen, zum Beispiel die Ergänzungen „Sportstadt“ oder „Europastadt“. Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat aus diesem Grund prüfen lassen, welche Voraussetzungen für einen Namenszusatz nach § 13 Abs. 3 GO NRW vorliegen müssen. Der Rat muss einen solchen Namenszusatz mit Dreiviertel seiner Stimmen beschließen. Die Bezeichnungen müssen auf der Geschichte, auf heutiger Eigenart oder auf heutiger Bedeutung beruhen. Insgesamt hält Herr Oberbürgermeister Buchhorn fest, dass es sich bei der gewählten Bezeichnung um eine Typisierung handeln muss, die in einem Teilaspekt eine objektiv herausragende und dauerhafte Eigenschaft der Gemeinde hervorhebt. Es dürfen keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen, also zum Beispiel Irreführung, Unverständlichkeit, Verwechslungsgefahr, oder unzutreffende Sachaussagen.
Ein entsprechender Antrag wäre an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu stellen. Dem Antrag ist eine nachvollziehbare schriftliche Begründung sowie eine beglaubigte Abschrift des Ratsbeschlusses beizufügen.

Bei einer Genehmigung wäre die amtliche Zusatzbezeichnung der Stadt als Rechtsfolge auf dem Briefkopf und auf Behördenschildern zu führen sowie in der Hauptsatzung zu vermerken.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) kündigt an, für den nächsten Sitzungsturnus einen entsprechenden Antrag für einen Namenszusatz stellen zu wollen.

 

Rh. Ippolito (SPD) bittet um eine Kostenschätzung durch die Verwaltung. Herr Oberbürgermeister Buchhorn sagt eine Kostenschätzung im Rahmen der Stellungnahme zu einem möglichen Antrag zu.