Herr Beigeordneter Adomat informiert den BSp, dass der SPL gemäß des Auftrages aus der Sitzung des BSp vom 22.09.2013 entsprechende Gespräche mit den Vorsitzenden der Vereine, die bereits über ein Kunstrasenspielfeld verfügen, geführt hat und Herr Boßhammer über die Gesamtthematik berichten wird.

 

Herr Boßhammer führt aus:

 

Ausgangslage:

 

Ø            Der durch den Rat der Stadt Leverkusen verabschiedete Wirtschaftsplan 2011 des Sportpark Leverkusen (SPL), sieht die Verwendung der Sportpauschalen 2011 bis 2015 zum Erhalt und zur Modernisierung der bestehenden Sport- und Freizeitanlagen des SPL vor (Weißbuch III). Die Verwendung der Sportpauschalen für die Erneuerung/Sanierung weiterer Sportplatzanlagen ist in diesem Zeitraum nicht vorgesehen.

 

Ø            Der SPL beabsichtigt, für die noch nicht sanierten Leverkusener Sportplatzanlagen ein Handlungs- und Finanzierungskonzept für den Zeitraum ab 2016 zu erstellen.

Zu den noch nicht sanierten Anlagen zählen die Sportplatzanlagen in Quettingen, Bürrig und Rheindorf.

 

Nicht berücksichtigt werden die Anlagen der Vereine, die gemäß Ratsbeschluss für sämtliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Reparaturen an Dach und Fach und der technischen Anlagen selbst verantwortlich sind.

 

Dies sind die Sportplatzanlagen in Alkenrath, Wiesdorf und auf dem

Birkenberg.

 

Des Weiteren ist die Belegung der einzelnen Sportplatzanlagen mit Mannschaften, die an einem Ligabetrieb bzw. vergleichbaren Wettkampfbetrieb teilnehmen der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Zusammenfassung der Diskussion aus der Sitzung des Betriebsausschusses SPL (BSp) am 22.09.2013:

 

Ø            Die Vereine, die bereits über einen Kunstrasenplatz verfügen, sollen entsprechend der Intention des SPL eine Erneuerung des Kunstrasens (Teppich) durch Rücklagenbildung eigenverantwortlich finanzieren. Über einen Zeitraum von 15 Jahren bis zu einer Teppicherneuerung wird dies von den Mitgliedern des BSp als machbar und zumutbar bewertet.

 

Es wird vom BSp als ungerecht angesehen, wenn Vereine, die schon über einen Kunstrasenplatz verfügen, einen neuen Teppich erhalten und die Vereine, deren Anlagen noch zur Sanierung anstehen, leer ausgehen würden.

 

Der SPL wurde gebeten, Gespräche mit den Vereinen, die schon über einen Kunstrasen verfügen, zu führen.


 

Ergebnisse der Gespräche

 

Der SPL hat am 14., 15., 16., 17. und 23.10.2013 mit diesen Vereinen entsprechende Gespräche geführt und darauf hingewiesen, dass perspektivisch finanzielle Mittel für die Kunstrasenerneuerung nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Ergebnis: Die Vereine sind gewillt, trotz schwieriger Rahmenbedingungen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die entsprechenden Rücklagen für eine Kunstrasenerneuerung eigenständig aufzubringen. (Anlage 2)

 

Um mögliche Finanzierungskonzepte zu diskutieren, wird auf Wunsch einiger Vereine der SportBund Leverkusen e.V. die Vorsitzenden der Vereine mit einem Kunstrasenspielfeld zu einem runden Tisch einladen.

 

In der Sitzung des BSp am 22.09.2013 andiskutierte mögliche Regelungen

 

 

1.      Die Vereine werden über eine freiwillige Selbstverpflichtung durch Beschlussfassung des Vereinsvorstandes verpflichtet, eine Rücklagenbildung i.H.v. 10.000 €/Jahr vorzunehmen. Die Rücklage wird auf einem Sperrkonto des Vereins verwahrt.

 

oder

 

2.   Die Nutzungsvereinbarungen zwischen dem SPL und den Vereinen werden in Form einer Ergänzungsvereinbarung dahingehend erweitert, als dass den Vereinen eine Rücklagenbildung i.H.v. 10.000 € für eine spätere Kunstrasenerneuerung zur Auflage gemacht wird.

 

Ø            Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des SPL wurde darum gebeten, zu prüfen, welche Regelung zu favorisieren ist und inwieweit die Finanzierungskonzepte unter Beachtung steuerrechtlicher Aspekte für den SPL steuerneutral sind.

 

Ø            Ergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Um die Vereine, die bereits über ein Kunstrasenspielfeld verfügen, wirksam zur Rücklagenbildung für die Erneuerung der Kunstrasenspielfelder zu verpflichten, muss die mit den Sportvereinen abgeschlossene Nutzungsvereinbarung geändert werden.

Eine freiwillige Selbstverpflichtung durch Beschlussfassung des Vereinsvorstandes ist nicht zu empfehlen, weil ein solcher Beschluss jederzeit durch erneute Beschlussfassung des Vereinsvorstandes ohne Einvernehmen mit dem SPL wieder aufgehoben werden könnte.

 

Eine demnach zu bevorzugende Änderung der Nutzungsvereinbarungen ist schon deshalb erforderlich, weil in § 12 der Nutzungsvereinbarungen die Instandsetzungsarbeiten an Dach und Fach und an den installierten technischen Anlagen dem SPL auf eigene Kosten obliegen. Des Weiteren sollte die Verpflichtung der Sportvereine zur Rücklagenbildung in die Nutzungsvereinbarung mit aufgenommen werden.

In Neuverträgen (bei Sanierung) sollte auch eine Verpflichtung der Sportvereine aufgenommen werden, wonach diese verpflichtet sind, den jährlichen Rücklagenbetrag von 10.000 € auf ein Kautionssparbuch einzuzahlen, das zugunsten des SPL verpfändet wird.

 

Der SPL beabsichtigt auf die betroffenen Vereinen zuzugehen, um entsprechend des Vorschlages der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Nutzungsvereinbarungen anzupassen. Dies wird vom BSp einvernehmlich befürwortet.

 

Des Weiteren beabsichtigt der BV Bergisch Neukirchen, die Einbringung eines Kunstrasenbelages auf eigene Rechnung vorzunehmen (Ende 2014/Anfang 2015). Für die Durchführung der Maßnahme (Gesamtkosten ca. 320.000 €) wird der Verein neben Eigenkapital auch ein Darlehen für das Projekt aufnehmen.

 

Nach einer allgemeinen Diskussion über die perspektivisch noch zu sanierenden Sportplatzanlagen wird einvernehmlich vereinbart, das Thema ganzheitlich in einem Workshop des BSp vertieft zu betrachten. Der SPL wird gebeten, mit dem SB bis Ende des 1. Quartals 2014 diesen Workshop vorzubereiten und in Absprache mit dem BSp Vorsitzenden den Workshop zu terminieren.