Sitzung: 14.11.2013 BSp/021/2013
Herr Beigeordneter Adomat informiert den BSp, dass der SPL gemäß des Auftrages aus der Sitzung des BSp vom 22.09.2013 entsprechende Gespräche mit den Vorsitzenden der Vereine, die bereits über ein Kunstrasenspielfeld verfügen, geführt hat und Herr Boßhammer über die Gesamtthematik berichten wird.
Herr Boßhammer führt aus:
Ausgangslage:
Ø
Der
durch den Rat der Stadt Leverkusen verabschiedete Wirtschaftsplan 2011 des
Sportpark Leverkusen (SPL), sieht die Verwendung der Sportpauschalen 2011 bis
2015 zum Erhalt und zur Modernisierung der bestehenden Sport- und Freizeitanlagen
des SPL vor (Weißbuch III). Die Verwendung der Sportpauschalen für die
Erneuerung/Sanierung weiterer Sportplatzanlagen ist in diesem Zeitraum nicht
vorgesehen.
Ø
Der SPL
beabsichtigt, für die noch nicht sanierten Leverkusener Sportplatzanlagen ein Handlungs- und Finanzierungskonzept
für den Zeitraum ab 2016 zu erstellen.
Zu den noch nicht sanierten Anlagen zählen die Sportplatzanlagen in
Quettingen, Bürrig und Rheindorf.
Nicht berücksichtigt werden die Anlagen der
Vereine, die gemäß
Ratsbeschluss für sämtliche Unterhaltungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen, Reparaturen an Dach und Fach und der technischen
Anlagen selbst verantwortlich sind.
Dies sind die
Sportplatzanlagen in Alkenrath, Wiesdorf und auf dem
Birkenberg.
Des Weiteren ist die
Belegung der einzelnen Sportplatzanlagen mit Mannschaften, die an einem
Ligabetrieb bzw. vergleichbaren Wettkampfbetrieb teilnehmen der Anlage 1 zu
entnehmen.
Zusammenfassung
der Diskussion aus der Sitzung des Betriebsausschusses SPL (BSp) am 22.09.2013:
Ø
Die
Vereine, die bereits über einen Kunstrasenplatz verfügen, sollen entsprechend
der Intention des SPL eine Erneuerung des Kunstrasens (Teppich) durch
Rücklagenbildung eigenverantwortlich finanzieren. Über einen Zeitraum von 15
Jahren bis zu einer Teppicherneuerung wird dies von den Mitgliedern des BSp als
machbar und zumutbar bewertet.
Es wird vom BSp als ungerecht angesehen, wenn Vereine, die schon über
einen Kunstrasenplatz verfügen, einen neuen Teppich erhalten und die Vereine,
deren Anlagen noch zur Sanierung anstehen, leer ausgehen würden.
Der SPL wurde gebeten, Gespräche mit den Vereinen, die schon über einen Kunstrasen
verfügen, zu führen.
Ergebnisse der Gespräche
Der SPL hat am 14., 15., 16., 17. und
23.10.2013 mit diesen Vereinen entsprechende Gespräche geführt und darauf
hingewiesen, dass perspektivisch finanzielle Mittel für die
Kunstrasenerneuerung nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Ergebnis: Die Vereine sind gewillt, trotz
schwieriger Rahmenbedingungen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um
die entsprechenden Rücklagen für eine Kunstrasenerneuerung eigenständig
aufzubringen. (Anlage 2)
Um mögliche Finanzierungskonzepte zu
diskutieren, wird auf Wunsch einiger Vereine der SportBund Leverkusen e.V. die
Vorsitzenden der Vereine mit einem Kunstrasenspielfeld zu einem runden Tisch
einladen.
In der Sitzung des BSp am 22.09.2013
andiskutierte mögliche Regelungen
1. Die Vereine werden über eine freiwillige Selbstverpflichtung durch
Beschlussfassung des Vereinsvorstandes verpflichtet, eine
Rücklagenbildung i.H.v. 10.000 €/Jahr vorzunehmen. Die Rücklage wird auf einem
Sperrkonto des Vereins verwahrt.
oder
2. Die Nutzungsvereinbarungen zwischen dem SPL
und den Vereinen werden in Form einer Ergänzungsvereinbarung dahingehend erweitert,
als dass den Vereinen eine Rücklagenbildung i.H.v. 10.000 € für eine spätere
Kunstrasenerneuerung zur Auflage gemacht wird.
Ø Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des SPL wurde darum gebeten, zu prüfen, welche Regelung zu favorisieren ist und inwieweit die Finanzierungskonzepte unter Beachtung steuerrechtlicher Aspekte für den SPL steuerneutral sind.
Ø
Ergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Um die Vereine, die bereits über ein
Kunstrasenspielfeld verfügen, wirksam zur Rücklagenbildung für die Erneuerung
der Kunstrasenspielfelder zu verpflichten, muss die mit den Sportvereinen
abgeschlossene Nutzungsvereinbarung geändert werden.
Eine freiwillige
Selbstverpflichtung durch Beschlussfassung des Vereinsvorstandes ist nicht zu
empfehlen, weil ein solcher Beschluss jederzeit durch erneute Beschlussfassung
des Vereinsvorstandes ohne Einvernehmen mit dem SPL wieder aufgehoben werden
könnte.
Eine demnach zu bevorzugende Änderung der
Nutzungsvereinbarungen ist schon deshalb erforderlich, weil in § 12 der
Nutzungsvereinbarungen die Instandsetzungsarbeiten an Dach und Fach und an den
installierten technischen Anlagen dem SPL auf eigene Kosten obliegen. Des
Weiteren sollte die Verpflichtung der Sportvereine zur Rücklagenbildung in die
Nutzungsvereinbarung mit aufgenommen werden.
In Neuverträgen (bei Sanierung) sollte auch
eine Verpflichtung der Sportvereine aufgenommen werden, wonach diese
verpflichtet sind, den jährlichen Rücklagenbetrag von 10.000 € auf ein
Kautionssparbuch einzuzahlen, das zugunsten des SPL verpfändet wird.
Der SPL beabsichtigt auf die betroffenen
Vereinen zuzugehen, um entsprechend des Vorschlages der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Nutzungsvereinbarungen anzupassen. Dies
wird vom BSp einvernehmlich befürwortet.
Des Weiteren
beabsichtigt der BV Bergisch Neukirchen, die Einbringung eines Kunstrasenbelages auf eigene Rechnung vorzunehmen (Ende
2014/Anfang 2015). Für die Durchführung der Maßnahme (Gesamtkosten ca. 320.000
€) wird der Verein neben Eigenkapital auch ein Darlehen für das Projekt
aufnehmen.
Nach einer allgemeinen Diskussion über die perspektivisch noch zu sanierenden Sportplatzanlagen wird einvernehmlich vereinbart, das Thema ganzheitlich in einem Workshop des BSp vertieft zu betrachten. Der SPL wird gebeten, mit dem SB bis Ende des 1. Quartals 2014 diesen Workshop vorzubereiten und in Absprache mit dem BSp Vorsitzenden den Workshop zu terminieren.