Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den städtischen Teil der Bertha-Middelhauve-Straße (bis zur Grundstücksgrenze bei Nr. 9/11) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerweg zu widmen.
- einstimmig -