Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss mit vorgenannter Ergänzung:

 

 

Im ersten Halbjahr 2014 werden die nachfolgend aufgeführten städtischen Förderungen, die in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev fallen, gewährt:

 

7. Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren New Noise

Konzertreihe mit Nachwuchsbands (7 Konzerte mit 11 Bands)                 1.000,00 €

 

8. Karneval trifft Kabarett e.V.

Leverkusens kleinste Sitzung LKS,                                                             1.500,00 €

 

9. Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren
Leverkusen e.V., Struppig Tanzen, Konzertreihe                                        1.200,00 €

 

10. Pro(st) Jazz „Jazz in der Kneipe“                                                             800,00 €

 

13. Bastarda - Konzertreihe

3 Konzerte zum Thema Integration/Weltmusik                                           1.200,00 €

 

15. Junges Theater Leverkusen „Cold Play“                                                   605,00 €

 

16. BGV Abt. Leverkusen-Niederwupper e.V. & Stadtgeschichtliche
Vereinigung e.V. Leverkusen
„Heimatfront im Ersten Weltkrieg“ (Arbeitstitel)                                           1.000,00 €

 

17. W.Erk-Theater

„Corpus Delicti / Science Fiction Theaterprojekt“                                        2.770,00 €

 

18. Die Silberdisteln e.V. „WeltenBewegen / Intergeneratives Kunst-

und Bewegungs-Theater“,  Mehrgenerationentheater                                 3.870,00 €

 

20. Leverkusener Kabarett- und Kleinkunstkomitee

„Kabarett und Tanz in den Mai“                                                                    2.000,00 €

 

24. Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren

Leverkusen e.V., Beschwerdechor                                                              1.000.00 €

 

Gesamt: 16.945,00 €

 


Zu Punkt 7, Konzertreihe „New Noise“, der Vorlage legt die Verwaltung folgende schriftliche Ergänzung vor:

 

Der Antragsteller wurde versehentlich nicht aufgefordert, die Hälfte der Programmplanung bis zum 15.10. nachzureichen. Der Antragsteller erhält eine Nachfrist bis zum 30. November 2013. Sollte die Programmplanung bis dahin nicht bis zur Hälfte erfolgt sein, greift Priorität 1 und 2 der Vorlage.

 


dafür:                13 (4 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 OP)

Enth.:                  1 (pro NRW)