Herr Geus als Bürgerantragsteller erläutert den Bürgerantrag.

 

Herr Molitor (01) erläutert, dass die Stadt Leverkusen nicht klagebefugt ist und daher eine Klage von Seiten der Anwohner erfolgen müsse. Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) beantragt, die Äußerung von Herrn Molitor, dass die Stadt Leverkusen nicht klagebefugt ist, zu Protokoll zu nehmen.

 

Rh. Scholz (CDU) hält die Stadt Leverkusen für klagebefugt, weil sie zum einen möglicherweise eigene Grundstücke in diesem Bereich an der Bahn besitzt und weil sie als Beteiligter im damaligen Planfeststellungsverfahren mit Sicherheit bescheidet wurde und somit durch diesen Bescheid selbst betroffen ist.

 

Der Bürgerantragsteller, Herr Geus, bestätigt den Grundbesitz der Stadt, die gerade in diesem Bereich Baugrundstücke zum Verkauf anbietet. Sollte keine Klagebefugnis für die Stadt bestehen, sind Herr Geus und andere Anlieger bereit, ihre Klagebefugnis faktisch an die Stadt „abzutreten“. Dies könnte in der Weise erfolgen, dass die klagebefugten Bürger unmittelbar gegen den damaligen Planfeststellungsbeschluss vorgehen und die Stadt sie dabei organisatorisch und finanziell unterstützt. Mehrere Redner der Bezirksvertretung unterstützen das Anliegen des Bürgerantragstellers.

 

Sollte tatsächlich die Möglichkeit bestehen, den Planfeststellungsbeschluss vom 13.12.1988 hinsichtlich des unzureichenden Schallschutzes zu beanstanden, wie dies Vertreter der Bezirksregierung im Erörterungstermin am 08.10.13 im Forum lt. Aussage des Petenten angeregt haben, sollte diese Chance genutzt werden.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) beantragt, dass die Stadt Leverkusen bis zur nächsten Sitzung des Rates prüft, inwiefern die klagenden Bürger von Seiten der Stadt Leverkusen organisatorisch und finanziell unterstützt werden können. Der Bürgerantrag soll in die nächste Sitzung des Rates vertagt werden.

 

Rh. Scholz (CDU) bekräftigt für die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, dass die Stadt auf jeden Fall alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen muss, um im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum RRX den fehlenden Lärmschutz zwischen Bürrig und Rheindorf zu erreichen. Dieses Druckmittel könnte nämlich dazu führen, dass die Mittel, die die Stadt aus dem Lärmschutzprogramm des Bundes beantragt hat, eher bewilligt werden.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates am 09.12.13 zu prüfen, ob sie aus eigenem Recht gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 13.12.1988 vorgehen kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist zu prüfen, ob die widersprechenden/klagenden Bürger von Seiten der Stadt Leverkusen organisatorisch und finanziell bei dem Klageverfahren unterstützt werden können.

Der Bürgerantrag wird in den Rat vertagt.

 

- einstimmig -