Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2014 erfolgt gemäß Anlage 1 zur Vorlage. Den Änderungen zur zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.

                                          

2.      Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2014 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und § 14 Landespflegegesetz Nordrhein – Westfalen (PfG NW).

 

3.      Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2014 bis 2018 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.

 

4.      Dem beigefügten Entwurf der mit den Trägern von Altenhilfeleistungen abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 2 zur Vorlage) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.


dafür:          61  (20 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)

Enth.:            3  (pro NRW)