Beschluss:
1. Die
Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2014 erfolgt gemäß Anlage 1 zur Vorlage. Den Änderungen zur
zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.
2. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2014 angemeldet. Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und § 14
Landespflegegesetz Nordrhein – Westfalen (PfG NW).
3. Die
Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2014 bis 2018 erfolgt nach
Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.
4. Dem
beigefügten Entwurf der mit den Trägern von Altenhilfeleistungen
abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 2 zur Vorlage) wird zugestimmt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit
dadurch der Inhalt nicht verändert wird.
dafür: 61 (20 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)
Enth.: 3 (pro NRW)