Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in seiner nächsten Sitzung eine rechtskonforme Beschlussempfehlung für die Umsetzung des Beschlusses vom 18.11.13 zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Pützdelle“ und auf der Wupperstraße zwischen den Kreisverkehren in Rheindorf auf Tempo 30 vorzulegen. Um die formelle Rechtswidrigkeit zu beheben, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend die bisher unterbliebene Beteiligung von Polizei und ÖPNV und sonstigen erforderlichen Dritten nachzuholen.

 

- einstimmig –

 

Anschließend lässt Herr Bezirksvorsteher Gintrowski über den Antrag Nr. 2536/2013 abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:            4  (3 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

dagegen:     4  (2 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

Enth.:            6  (2 CDU, 4 SPD,)

 

Damit ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.


Rh. Eckloff (CDU) erklärt, dass im letzten Absatz der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 23.11.13 (Antrag Nr. 2536/2013) die Verwaltung darauf hinweist, dass der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 18.11.13 zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Pützdelle“ sowie zwischen den Kreiseln auf der Wupperstraße in Rheindorf nochmals geprüft und zunächst ausgesetzt werden soll. Er soll dann im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption zu Tempo-30 im gesamten Stadtgebiet, die im 4. Quartal den politischen Gremien vorgelegt werden soll, wieder aufgegriffen werden. Rh. Eckloff (CDU) bekräftigt, dass er mit dieser Vorgehensweise auf keinen Fall einverstanden ist, sondern vielmehr wünscht, dass der mit großer Mehrheit am 18.11.13 gefällte Beschluss umgehend von der Verwaltung umgesetzt wird.

 

Herr Laufs (36) weist darauf hin, dass die Fachverwaltung von Anfang an erhebliche Bedenken gegen dieses Ansinnen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hatte. Herr Molitor (01) ergänzt dazu, dass erhebliche formell- und materiell-rechtliche Bedenken gegen den vorgenannten Beschluss bestehen. Zum einen hätte vor Beschlussfassung eine Anhörung der Polizei sowie der Träger des ÖPNV erfolgen müssen, zum anderen gibt es auch starke inhaltliche Bedenken, eine solche generelle Tempo-30-Begrenzung in diesem Bereich zuzulassen. Um eine Beanstandung des Beschlusses vom 18.11.13 zu vermeiden, hat die Verwaltung daher den Vorschlag gemacht, die Umsetzung des Beschlusses auszusetzen, bis eine Gesamtkonzeption für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet worden ist.

 

In der anschließenden Diskussion bringt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I mehrheitlich zum Ausdruck, dass sie an ihrer Beschlussfassung vom 18.11.13 festhält. Um einer Beanstandung zu entgehen, erwartet sie von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag, wie der vorgenannte Beschluss soweit wie möglich jedoch rechtskonform umgesetzt werden kann.

Herr Molitor (01) gibt zu Protokoll, dass bei einer rechtskonformen Umsetzung des Beschlusses wahrscheinlich inhaltlich wenig übrig bleiben wird.

 

Von verschiedenen Rednern in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wird die Absicht der Verwaltung begrüßt, ein Gesamtkonzept zu Tempo-30 im Stadtgebiet bis zum 4. Quartal 2014 zu erstellen. Es wird allerdings deutlich gemacht, dass der Rat hier nur einen Rahmen setzen kann. Die originären Entscheidungszuständigkeiten der Bezirksvertretungen bei der Einführung von Tempo 30 auf einzelnen Straßen sowie Tempo-30-Zonen in einzelnen Wohnquartieren sind dabei zu beachten.