Beschluss: erledigt

Die Tagesordnungspunkte 23.1 und 23.2 werden gemeinsam beraten.

 

Im Verlaufe der Diskussion sprechen sich verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I dafür aus, die Baulücken in den Kolonien nicht zu bebauen. Insbesondere soll verhindert werden, dass ohne Mitwirkung der Politik Baugenehmigungen gem. § 34 Baugesetzbuch durch die Verwaltung erteilt werden. Für die Verwaltung erläutert Herr Burau (61), dass die Verwaltung eine innenstadtnahe Verdichtung der wenigen noch möglichen denkmalunschädlichen Bebauungen in den Kolonien aus städtebaulicher und wohnungspolitischer Sicht begrüßt. Er weist darauf hin, dass in lediglich 7 bis 8 Fällen grundsätzliche Bebauungsmöglichkeiten gemäß § 34 Baugesetzbuch vorliegen. In diesen Fällen wäre eine Einflussnahme der Politik nur über die Aufstellung von Bebauungsplänen möglich. Wegen der wenigen Fälle, die in diesen Gebieten überhaupt noch geregelt werden können, hält es die Verwaltung - neben den städtebaulichen Bedenken - auch aus Gründen des Arbeitsaufwandes und der Kosten für unverhältnismäßig entsprechende Bebauungspläne aufzustellen.

 

Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die Untersuchung der Baulandpotentiale gem. § 34 Baugesetzbuch in den Wiesdorfer Kolonien zur Kenntnis.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung durch den Rat beauftragt wird, für alle Wiesdorfer Kolonien (Kolonie II „Anna“, Kolonie III „Johanna“, Kolonie „Eigenheim“ und „Beamtenkolonie“) Bebauungspläne aufzustellen, um eine Baulückenbebauung gem. § 34 Baugesetzbuch entweder zu verhindern oder im Einzelfall unter Beteiligung der politischen Gremien, insbesondere der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, zu ermöglichen.

 

3. Der vorgenannte Beschluss ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung als Antrag der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vorzulegen.

 

dafür:            8  (2 CDU, 2 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

dagegen:     2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)