Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I spricht sich mit Nachdruck dafür aus, die von der WGL geplante Ansiedlung eines Vollsortimenters am Königsberger Platzes zügig zu genehmigen. Dazu nutzt die Verwaltung, insbesondere die Untere Wasserbehörde, ihren rechtlichen Spielraum aus, gem. § 6 Abs. 2 der Wasserschutzzonenverordnung für Rheindorf-Nord eine Befreiung von den Restriktionen dieser Verordnung zu erteilen. Bei dem hierzu erforderlichen Abwägungsprozess ist der Bedeutung der Ansiedlung dieses Vollsortimenters für ganz Rheindorf-Nord höchste Priorität einzuräumen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hält einen solchen positiven Abwägungsprozess mit etwas gutem Willen der beteiligten Behörden für möglich.

Sollte entgegen dieser Auffassung die Stadt bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, ist der dieser Ablehnung zugrunde liegende Abwägungsprozess gem. § 6 Abs. 2 der Wasserschutzzonenverordnung für Rheindorf-Nord der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I bis zur nächsten Sitzung schriftlich darzulegen.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung, ihr bis zur nächsten Sitzung schriftlich darzulegen, welche Kosten eine ca. 20 bis 30 m breite ebenerdige Überbrückung der Elbestraße im Sinne des von Herrn Dr. Flensberg vorgetragenen geänderten Bürgerantrages grob verursachen würde und welche Verfahrensschritte dafür in welchem Zeitraum erforderlich wären.

 

3. Der Tagesordnungspunkt 6 wird in die nächste Sitzung vertagt.


Dieser Tagesordnungspunkt wird nach Tagesordnungspunkt 21 beraten.

 

Die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beraten.

 

Auf Vorschlag von Herrn Bezirksvorsteher Gintrowski erteilt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I einstimmig dem Bürgerantragsteller, Herrn Dr. Flensberg, sowie Herrn Dr. Mühleneisen, Rederecht.

 

Herr Dr. Flensberg ändert seinen Bürgerantrag dahingehend, dass die Verwaltung nicht mehr eine Untertunnelung der Elbestraße in Höhe des Königsberger Platzes überprüfen soll, sondern eine 20 bis 30 m breite ebenerdige Überbrückung.

 

Rh. Scholz (CDU) weist darauf hin, dass seiner Meinung nach eine Befreiung von der Festsetzung der Wasserschutzzone 2 gem. § 6 Abs. 2 der Wasserschutzzonenverordnung für Rheindorf-Nord möglich sei, um den von der WGL geplanten Vollsortimenter am Königsberger Platz genehmigen zu können. Diese Ansicht teilt die Mehrheit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I. Die WGL soll zügig ein entsprechendes Gebäude zur Unterbringung eines Vollsortimenters am Königsberger Platz errichten.


- einstimmig -