Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung von drei Bäumen am Bahnhof Opladen wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 11.02.14

 

gezeichnet:

 

Rainer Schiefer                                                       Walter Schröder

Bezirksvorsteher                                                     stellv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -