Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW im nördlichen Teil des Bebauungsgebietes Am Kühnsbusch folgende Widmungen:

 

1.     Eintrachtstraße (nördlicher Teil ab Nr. 39 / 46 mit Zufahrt von Kreuzbroicher Straße aus) als Gemeinde- / Anliegerstraße

2.     Lupinenweg als Gemeinde- / Anliegerstraße

3.     Weg entlang dem Grundstück der Eintrachtstraße 77 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

4.     Weg zwischen Eintrachtstraße 53 und 55 beginnend als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

5.     Weg am Ende Lupinenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

6.     Weg südlich der Eintrachtstraße 39 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr


- einstimmig -