Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Straße Am Kettnersbusch gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße zu widmen. Hierzu gehören die Straße inklusive drei Stichstraßen, sowie dort zwei Verlängerungen als befahrbare Wohnwege. Ausgenommen ist die Zufahrt zur Autobahnmeisterei ab der dritten Stichstraße.


- einstimmig -