Beschluss: erledigt

Herr Mark (Kinder- und Jugend) führt für die Verwaltung aus:

Die Befristung von Betreuungsverträgen in den neuen, von der WGL errichteten 10 Tageseinrichtungen für Kinder, ist für einen Teil der Betreuungsverhältnisse leider derzeit unumgänglich. Grundlage ist das gegebene Verhältnis von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren und über drei Jahren. Der Betreuungszeitraum der Kinder im Alter von über drei Jahren liegt mit drei Jahrgängen über dem Betreuungszeitraum von Kindern im Alter von unter drei Jahren mit zwei Jahrgängen. Diese Situation ist dem im Hinblick auf den Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter drei Jahren am 01.08.13 sehr anspruchsvollen und kurzfristig umzusetzenden entsprechenden Betreuungsplatzausbau ebenso geschuldet, wie dem Umstand, dass die im Rahmen der 1. Tranche mit öffentlich Mitteln geförderten Betreuungsplätze bzw. die im Rahmen der 2. Tranche mit speziellen Kreditmarktmitteln finanzierten Betreuungsplätze auch nur mit Kindern im Alter von unter drei Jahren belegt werden dürfen, da andernfalls die Zuschüsse zurückzuzahlen sind bzw. die Finanzierung sich deutlich verteuert. Die Situation hat sich im Verlauf der Umsetzung weiterhin dadurch verschärft, dass der seinerzeit vom Land Nordrhein-Westfalen angedachte Vorzug des Einschulungszeitpunkts und der damit einhergehenden Reduzierung des Betreuungszeitraumes für Kinder im Alter von über drei Jahren in einer Tageseinrichtung für Kinder nicht weiterverfolgt bzw. umgesetzt worden ist.

Neben der Problematik der Befristung von Betreuungsverträgen muss in den Einrichtungen die Platzvergabe zukünftig nach Alter/Geburtsdatum des zu betreuenden Kindes erfolgen, um ein möglichst optimales „Durchwachsen“ in den Jahrgängen zu ermöglichen. Es wird dauerhaft zu Überbelegungen im Bereich der Altersgruppe ü3 kommen, die angesichts des sehr guten Raumprogramms und Standards in den neuen Tageseinrichtungen für Kinder auch aus pädagogischer Sicht vertretbar ist.

Grundsätzlich soll ein Einrichtungswechsel vermieden werden. Diesbezüglich werden durch den Fachbereich Kinder und Jugend Einzelfalllösungen unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfes der Eltern/Erziehungsberechtigten, sei es in der Nähe der bisherigen Einrichtung oder im Umfeld des Wohnortes oder z. B. im Hinblick auf eine Betreuung in der Nähe der Arbeitsstelle erarbeitet werden. Für die Betreuungsplatzvergabe in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder beinhaltet dies, insbesondere im Umfeld der angesprochenen neuen Tageseinrichtungen für Kinder, dass dort bei der Betreuungsplatzvergabe den ggf. vom Einrichtungswechsel betroffenen Kindern Priorität einzuräumen ist.

Die vorstehende Problematik und die vorgesehene Verfahrensweise sind in den Einrichtungen bekannt und werden so auch beim Abschluss der befristeten Betreuungsverträge den Eltern/Erziehungsberechtigten kommuniziert.

 

Rh Müller (CDU) weist noch einmal darauf hin, dass die Probleme systembedingt sind und dies von Anfang an absehbar war. Die Gemeinden müssen nun damit klarkommen.

Herr Beigeordneter Adomat bekräftigt nochmals, dass ein Wechsel der Einrichtung nach Möglichkeit vermieden wird. Sollte das nicht möglich sein, wird
alles versucht, den Elternwünschen nachzukommen.

 

Der Antragssteller Herr Faber (Jugendamtselternbeirat) sieht mit der Beantwortung den Antrag als erledigt an und bittet, die Stellungnahmen ins Protokoll aufzunehmen.