Herr Mark (Kinder- und Jugend) führt für die Verwaltung aus:
Die Befristung von Betreuungsverträgen in den neuen, von der WGL
errichteten 10 Tageseinrichtungen für Kinder, ist für einen Teil der
Betreuungsverhältnisse leider derzeit unumgänglich. Grundlage ist das gegebene
Verhältnis von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren und
über drei Jahren. Der Betreuungszeitraum der Kinder im Alter von über drei
Jahren liegt mit drei Jahrgängen über dem Betreuungszeitraum von Kindern im
Alter von unter drei Jahren mit zwei Jahrgängen. Diese Situation ist dem im
Hinblick auf den Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für
Kinder im Alter von unter drei Jahren am 01.08.13 sehr anspruchsvollen und
kurzfristig umzusetzenden entsprechenden Betreuungsplatzausbau ebenso
geschuldet, wie dem Umstand, dass die im Rahmen der 1. Tranche mit öffentlich
Mitteln geförderten Betreuungsplätze bzw. die im Rahmen der 2. Tranche mit
speziellen Kreditmarktmitteln finanzierten Betreuungsplätze auch nur mit Kindern
im Alter von unter drei Jahren belegt werden dürfen, da andernfalls die
Zuschüsse zurückzuzahlen sind bzw. die Finanzierung sich deutlich verteuert.
Die Situation hat sich im Verlauf der Umsetzung weiterhin dadurch verschärft,
dass der seinerzeit vom Land Nordrhein-Westfalen angedachte Vorzug des
Einschulungszeitpunkts und der damit einhergehenden Reduzierung des Betreuungszeitraumes
für Kinder im Alter von über drei Jahren in einer Tageseinrichtung für Kinder
nicht weiterverfolgt bzw. umgesetzt worden ist.
Neben der Problematik der Befristung von Betreuungsverträgen muss in den
Einrichtungen die Platzvergabe zukünftig nach Alter/Geburtsdatum des zu
betreuenden Kindes erfolgen, um ein möglichst optimales „Durchwachsen“ in den
Jahrgängen zu ermöglichen. Es wird dauerhaft zu Überbelegungen im Bereich der
Altersgruppe ü3 kommen, die angesichts des sehr guten Raumprogramms und Standards
in den neuen Tageseinrichtungen für Kinder auch aus pädagogischer Sicht
vertretbar ist.
Grundsätzlich soll ein Einrichtungswechsel vermieden werden.
Diesbezüglich werden durch den Fachbereich Kinder und Jugend Einzelfalllösungen
unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfes der
Eltern/Erziehungsberechtigten, sei es in der Nähe der bisherigen Einrichtung
oder im Umfeld des Wohnortes oder z. B. im Hinblick auf eine Betreuung in der
Nähe der Arbeitsstelle erarbeitet werden. Für die Betreuungsplatzvergabe in den
Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder beinhaltet dies, insbesondere im
Umfeld der angesprochenen neuen Tageseinrichtungen für Kinder, dass dort bei
der Betreuungsplatzvergabe den ggf. vom Einrichtungswechsel betroffenen Kindern
Priorität einzuräumen ist.
Die vorstehende Problematik und die vorgesehene Verfahrensweise sind in
den Einrichtungen bekannt und werden so auch beim Abschluss der befristeten
Betreuungsverträge den Eltern/Erziehungsberechtigten kommuniziert.
Rh Müller (CDU) weist noch einmal darauf hin, dass die
Probleme systembedingt sind und dies von Anfang an absehbar war. Die Gemeinden
müssen nun damit klarkommen.
Herr Beigeordneter Adomat bekräftigt nochmals, dass ein Wechsel der Einrichtung
nach Möglichkeit vermieden wird. Sollte das nicht möglich sein, wird
alles versucht, den Elternwünschen nachzukommen.
Der Antragssteller Herr Faber (Jugendamtselternbeirat) sieht mit der Beantwortung den Antrag als erledigt an und bittet, die Stellungnahmen ins Protokoll aufzunehmen.