Beschluss:

 

Über größere Baumfällaktionen und großflächige Rodungsarbeiten der Stadtverwaltung im Stadtbezirk III, die nicht unter § 10 der Hauptsatzung fallen, muss die Bezirksvertretung III vorher informiert und die Arbeiten begründet werden.

 

Die Bezirksvertretung III empfiehlt dem Rat, die Hauptsatzung in § 10 dahingehend zu erweitern, dass großflächige Rodungsarbeiten durch die Bezirksvertretungen genehmigt werden müssen.


- einstimmig -