Beschluss:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung sowie der jeweils parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme der

 

Behörde 1:         Telekom vom 20.07.2013 und 09.01.2014

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung – Anlage 5 zur Niederschrift - entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Hinweis: Die Stellungnahmen der

 

Behörde 2:         Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR vom 22.07.2013

Behörde 3:         Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, vom 08.01.2014

Behörde 4:         Energieversorgung Leverkusen GmbH vom 16.01.2014

Behörde 5:         Geologischer Dienst NRW vom 24.01.2014

 

werden aufgrund der besonderen Bedeutung in der Anlage 5 zur Niederschrift zur Kenntnis gegeben.

 

2.    Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens V 25/II „Werksbrücke Biebighäuser – Borsigstraße“ zu Eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb der Vorlage Nr. 2375/2013 wird verwiesen.

 

3.    Der Bebauungsplanentwurf V 25/II „Werksbrücke Biebighäuser – Borsigstraße“, bestehend aus der Planzeichnung mitsamt dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers (Anlage 6 zur Niederschrift) und den Textlichen Festsetzungen (Anlage 7 zur Niederschrift), wird gemäß

-    § 12 Baugesetzbuch – BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB i. d. F. d. B. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

in Verbindung mit

-    der Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

und

-    § 86 Landesbauordnung - BauO NRW i.d.F.d.B. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142)

sowie

-    § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564)

als Satzung beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 8 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan sowie der Durchführungsvertrag im Entwurf (Anlage 9 zur Niederschrift) werden gebilligt.


- einstimmig -