Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Sanierungskonzept für die Infrastruktur der städtischen Friedhöfe, orientiert an den dargestellten Prioritäten und den jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, sukzessive umzusetzen. Die Einzelmaßnahmen sind der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -