Beschluss:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1 Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 4.500,00 € pro Monat.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 625,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1.
1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 750,00 € pro Monat.
2. Geldwerte Leistungen
Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.
dafür: 51 (OB, 15 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 FDLev, 3 OP, 2 pro NRW, 2 DIE LINKE, 2 PIRATEN)
dagegen: 2 (CDU)