Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

1.        Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:

 

       1.1

Die in der Anlage 1 aufgeführten Kindertageseinrichtungen werden ab Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015, ab 01.08.2014, für fünf Kindergartenjahre, d.h. bis 31.07.2019, als besonders zu fördernde plusKitas in die Jugendhilfeplanung aufgenommen entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014.

 

       1.2

Von der Fördersumme in Höhe von insgesamt 475.000 € für die Aufgabe plusKita in Leverkusen, die das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 13.05.2014 zur Kenntnis gab, sind zur Umsetzung dieser Aufgaben 200.000 € an die Träger der freien Jugendhilfe der in Anlage 1 aufgeführten Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten und 225.000€ davon sind für die genannten Einrichtungen des öffentlichen Trägers vorzusehen.

 

       1.3

Der verbleibende Betrag von 50.000 € wird, wie mit den Vertreter/innen der Einrichtungsträger in der Sitzung der Planungsarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Tageseinrichtungen für Kinder“ am 02.07.2014 vereinbart, zunächst dem öffentlichen Träger zur weiteren Förderung von plusKitas in besonders belasteten Stadtteilen übertragen. Zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 und danach jährlich bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 ist die Verwendung des Betrages zu überprüfen. Das jeweilige Ergebnis ist dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis oder in Form von Beschlussvorlagen zuzuleiten.

 

Leverkusen, den 16.07.14

gezeichnet:                          

Buchhorn                               Rh. Müller                  Rf. Lepsius

 

 

2.        Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.


- einstimmig -