Beschluss:
I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
II. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 24.07.2014
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
dafür: 41 (OB, 15 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDLev, 2 OP, 2 DIE LINKE, 2 PIRATEN)
Enth.: 5 (3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)
Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.