Frau Bürgermeisterin Lux lässt zunächst über die Ziffern 1 und 3 der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gem. der der Vorlage beigefügten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Der im Geschäftsjahr 2013 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -4.421.361,92 € ist lt. Gesellschaftsvertrag entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen der Gesellschafter wie folgt mit den Kapitalrücklagen zu verrechnen:

 

Stadt Leverkusen                                     -2.210.680,96 €

RheinEnergie AG                                    -2.210.680,96 €

 

Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages stellen sich die Kapitalrücklagen wie folgt dar:

 

Stadt Leverkusen                                    16.023.500,21 €

RheinEnergie AG                                   16.023.500,20 €

 

Die Gesellschafter streben zur Gewährleistung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft an, in den zukünftigen Geschäftsjahren, möglichst bis zum Geschäftsjahr 2019, durch eine Gewinnthesaurierung die Kapitalrücklagen wieder auf das Niveau vor der Verlustverrechnung zurückzuführen.

 

Ob und in welcher Höhe im jeweiligen Geschäftsjahr eine Kapitalrückführung möglich ist, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen operativen Ergebnissituation und möglicher außerordentlicher Ergebniseffekte einvernehmlich festgelegt.

 

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gem. der der Vorlage beigefügten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2013 in Höhe von 2.362,28 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux über die Ziffer 2 der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn, Rh. Eimermacher und Rh. Schoofs haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.