Die Verwaltung gibt folgende Korrektur zu Protokoll:

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Alte Garten“ heißt es auf Seite 3 unter Punkt 3.1 Landschaftsplan:

 

„Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen.“

 

Dieses ist nicht korrekt formuliert. Richtigerweise muss es heißen:

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen. Es besteht allerdings keine Schutzgebietsausweisung. In dem seit 1987 geltenden Landschaftsplan erfolgt für den Planbereich das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“.

 

Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen:

 

Wie Vorlage mit v. g. Korrektur


dafür:         14  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 PIRATEN)

Enth.:           3  (1 FDLev, 1 PRO NRW, 1 LINKE)