Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmung der Wilhelm-Liebknecht-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindeweg / befahrbarer Wohnweg unter Hinweis auf die Durchfahrtsbeschränkung.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmung der Wilhelm-Liebknecht-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindeweg / befahrbarer Wohnweg unter Hinweis auf die Durchfahrtsbeschränkung.
- einstimmig -