Die Vorlagen zu TOP 10 (Nr. 2014/0079), TOP 11 (Nr. 2014/0080), TOP 12 (Nr. 2014/0124) sowie TOP 13 (Nr. 2014/0125) werden gemeinsam beraten.

 

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) gibt zu Protokoll, dass die positiven Äußerungen und Anregungen zum Planverfahren nicht gedruckt wurden, jedoch hier in der Sitzung oder danach im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht eingesehen werden können.

 

Herr Neuendorf (OP) erklärt, dass die vorgenommenen Änderungen im Abwägungsprozess nicht so weit gehen, dass seine Fraktion dem Projekt jetzt zustimmen könnte.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) führt aus, dass die Vorlagen „6. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Am Hofacker“ sowie „9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „südlich Platanenweg“ wieder rückgängig gemacht werden müssen, sollten bei dem Projekt Klagen erfolgen und erfolgreich sein.

 

Frau Deppe (Beigeordnete für Bauen und Planen) und Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutern, dass das Planverfahren „Am Hofacker“ unabhängig von dem Verfahren „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ zu beurteilen ist, da hier schon lange vor dem Projekt der politische Wunsch bestand, das Plangebiet „Am Hofacker“ dem Landschaftsplan zuzuführen, um die Flächenbilanz zwischen Bauflächen und Grünflächen in Bergisch-Neukirchen zu erhalten. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Hofacker“ (Offenlagebeschluss) sowie „südlich Platanenweg“ (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) befinden sich zudem erst in einem frühen Stadium der Beteiligung.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan soll in dem Teilbereich „südlich Platanenweg“ geändert werden, sodass der derzeitig als Wohnbaufläche dargestellte Bereich südlich der Straße „Platanenweg“ künftig als Grünfläche dargestellt wird.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Hierzu ist ein Aushang im Verwaltungsgebäude Hauptstr. 101 (Elberfelder Haus) für die Dauer eines Monats vorgesehen.

 

Rechtsgrundlagen:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


 

dafür:          15  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDLev,

                           1 PRO NRW, 1 PIRATEN)

dagegen:     1  (OP)

Enth.:           2   (1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE)