Nachtrag: 21.08.2014

Rh. Eimermacher (CDU) erklärt zu Protokoll, dass bei dieser Steuererhöhung kein Präzedenzfall geschaffen wird.

 

Nach ausführlicher, kontrovers geführter Diskussion, beantragt Rh. Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Sitzungsunterbrechung, um in einem Gespräch aller Fraktionen und Gruppen eine Kompromisslösung zu finden.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn unterbricht anschließend die Sitzung und bittet die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen zu einem Gespräch in seinen Besprechungsraum.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung beantragt Rh. Ippolito (SPD), die Thematik in Sondersitzungen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Finanz- und Rechtsausschusses und des Rates zu vertagen und zu beraten, da eine Kompromisslösung am heutigen Tag nicht gefunden werden konnte.

 

dafür:          23  (14 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 2 FDLev, 2 PRO NRW, 2 PIRATEN)

dagegen:   24  (OB, 15 CDU, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 DIE LINKE)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn fragt Frau Kumfert (DIE LINKE), ob sie damit einverstanden ist, dass der Antrag der Gruppe DIE LINKE, Nr. 2014/0149 mit dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und OP, Nr. 2014/0151 zu einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst werden kann und somit unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage folgender Beschlussentwurf formuliert werden könnte:

 

1.    Der Rat stimmt der in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage beigefügten Konzeption zur Arbeitsweise sowie zu den fachlichen und fiskalischen Zielsetzungen der zusätzlichen Schulsozialarbeit und dem damit verbundenen Wirkungscontrolling zu.

 

2.    Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit Wirkung zum 01.01.2015 um 10 Prozentpunkte angehoben. Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Steuerhebesatzes für die Grundsteuer B wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

3.    Der Anspruch der Stadt Leverkusen an das Land NRW bzw. den Bund zur Finanzierung - oder zumindest Mitfinanzierung - der Fortführung der im Jahre 2011 initiierten Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bleibt weiterhin bestehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne weiterhin Gespräche auf Landes- und Bundesebene zu führen, um künftig die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Landes- und Bundesmitteln sicherstellen zu können.
Für den Fall, dass in der Folge laufender Bemühungen doch noch Landes- und/oder Bundesmittel als Komplementärmittel zur Verfügung gestellt werden, werden die dadurch freiwerdenden Finanzmittel ausschließlich für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt.

 

Rf. Kumfert (DIE LINKE) erklärt sich damit einverstanden. Sie erklärt zu Protokoll, dass DIE LINKE die Grundsteuererhöhung scharf kritisiere und sich dafür ausspreche, dass im Falle der Bereitstellung von Mitteln durch Land oder Bund diese zweckgebunden für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.

 

Anschließend ruft Herr Oberbürgermeister Buchhorn den Antrag der SPD-Fraktion, Nr. 2014/0153 zur Abstimmung auf. Hierfür beantragt Rh. Ippolito (SPD) für die SPD-Fraktion geheime Abstimmung. Das erforderliche Quorum ist somit erfüllt.

 

Herr Stadtkämmerer Stein erklärt, dass er im Falle einer Beschlussfassung, das Ergebnis rechtlich prüfen werde. Nach heutiger Einschätzung sehe er Anlass, dem Oberbürgermeister vorzuschlagen, einen solchen Beschluss zu beanstanden.

 

Von den Fraktionen werden folgende Stimmzähler benannt:

 

Rh Feister (CDU), Rh. Tahiri (SPD), Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt anschließend geheim über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Nach Abschluss der Abstimmung verkündet Herr Oberbürgermeister Buchhorn das Ergebnis:

 

abgegebene Stimmen :                              47

gültige Stimmen:                                          47

dafür:                                                             24

dagegen:                                                       20

Enthaltungen:                                                  3

 

Somit ergibt sich folgender Beschluss:

 

1.    Der Rat stimmt der in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage beigefügten Konzeption zur Arbeitsweise sowie zu den fachlichen und fiskalischen Zielsetzungen der zusätzlichen Schulsozialarbeit und dem damit verbundenen Wirkungscontrolling zu.

 

2.    Zur Ausfinanzierung der Schulsozialarbeit für die nächsten Jahre werden die überschüssigen Rückstellungen in Höhe von 3,9 Mio. Euro aus dem abgeschlossenen Klageverfahren „Rossmann“ verwendet.

 

3.    Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig einen schulgenauen Bedarfsplan über den Einsatz von Schulsozialarbeitern zu erstellen, um hier eine optimale Wirkungslenkung zu erzielen. Mittelfristig wird die Verwaltung aufgefordert, anhand des Bedarfsplans Finanzierungsmöglichkeiten und -wege aufzuzeigen, die die Fortführung der Schulsozialarbeit in der erforderlichen Qualität sicherstellt.

 

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn zusammengefassten Beschluss der Anträge Nrn. 2014/0149, 2014/0151 zusammen mit der Verwaltungsvorlage Nr. 2014/0136. Die v. g. Anträge und die v. g. Verwaltungsvorlage sind somit erledigt.