Herr Oberbürgermeister Buchhorn eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er weist darauf hin, dass der WDR um Drehgenehmigung gebeten hat. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn schlägt vor, den vor der Sitzung verteilten Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.09.14 zum Antrag Nr. 2014/0176, Nr. 2014/0200, als Tagesordnungspunkt 24.4 und den Antrag Nr. 2014/0176 als Tagesordnungspunkt 24.5 zu beraten.

 

Hiergegen und gegen die verteilte Arbeitstagesordnung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn erklärt, dass folgende Unterlagen auf den Tisch gelegt wurden:

 

Zu Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Sitzung:

Ein Schreiben der Bayer AG vom 26.09.14.

 

Zu Tagesordnungspunkt 23 der öffentlichen Sitzung:

Ein Schreiben der Anlieger des Geländes „Im Bühl“ vom 18.09.14.

 

Zu Tagesordnungspunkt 24 der öffentlichen Sitzung:

Verschiedene Eingaben von Schulpflegschaften und Eltern vom 25./27./28.09.14.

 

Zu Tagesordnungspunkt 27 der öffentlichen Sitzung:

Eine Ergänzung vom 29.09.14.

 

Zu Tagesordnungspunkt 3 der nichtöffentlichen Sitzung:

Eine 2. Ergänzung vom 29.09.14

 

Ein TOP-Verteiler-Schreiben vom 29.09.14 zum Thema „Errichtung einer Sekundarschule - Elternbefragung“

 

Eine z.d.A.: Rat-Mitteilung zum Thema „Ersatzneubau für die Rheinbrücke Leverkusen - Verfahrensbeschleunigungsgesetz“. Diese beinhaltet ein Schreiben vom 22.08.2014 des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Verfahrensbeschleunigungsgesetz zum Ersatzneubau der Leverkusener Rheinbrücke der A1.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn erklärt, dass zu Tagesordnungspunkt 15.2 der öffentlichen Sitzung - „Baumschutzsatzung für die Stadt Leverkusen“, Bürgerantrag vom 01.03.14 - Vorlage Nr. 2719/2014 Herr Benedikt Rees von den Freien Wählern einen Antrag auf Rederecht gestellt hat. Er weist darauf hin, dass Frau von Bonin bereits im Bürger- und Umweltausschuss das Rederecht für die Freien Wähler wahrgenommen hat und lässt darüber abstimmen, ob Herrn Rees ein Rederecht, gewährt werden soll. Bei einem positiven Votum beabsichtigt er, Herrn Rees auf Empfehlung des Ältestenrates, analog zur Redezeitbegrenzung für Ratsmitglieder, eine Redezeit von 4 Minuten einzuräumen. Eine rechtliche Prüfung, die Herr Stadtkämmerer Stein vorgenommen hat, ergab, dass eine zeitliche Begrenzung des Rederechtes unproblematisch ist, da das Rederecht auch ganz verweigert werden könnte. Eine zeitliche Begrenzung ist daher erst recht zulässig.

 

Abstimmung über den Antrag auf Rederecht mit zeitlicher Begrenzung:

 

dafür:          51  (OB, 17 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     2  (PIRATEN)

 

Zu den Tagesordnungspunkten 34 und 35 der öffentlichen Sitzung - „2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich "Wuppertalstraße““ - Vorlage Nr. 2014/0079 und „Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 19/II "Supermarkt Bergisch Neukirchen"“ - Vorlage Nr. 2014/0080 - erklärt Herr Oberbürgermeister Buchhorn, dass Herr Benedikt Rees von den Freien Wählern einen Antrag auf Rederecht gestellt hat. Er lässt darüber abstimmen, ob Herrn Rees die Möglichkeit gewährt wird, ebenfalls analog zur Redezeitbegrenzung für Ratsmitglieder, sein Anliegen zu erläutern.

 

Abstimmung über den Antrag auf Rederecht mit zeitlicher Begrenzung:

 

dafür:          51  (OB, 17 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

Enth.:            2  (PIRATEN)

 

Anschließend führt Herr Oberbürgermeister Buchhorn einen Film zum 2. Bauabschnitt des Autobahnausbaues („Stelzenautobahn“) in Leverkusen vor, der die Entwicklung des Bereichs der heutigen Stelzenautobahn in Leverkusen in einer Tunnellage visualisiert.

Die zu diesem Film gestellten Fragen von Rh. Schoofs in der Sitzung der Bezirksvertretung I am 15.09.14 werden unter Tagesordnungspunkt 30 beantwortet.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn und Herr Stadtkämmerer Stein geben anschließend Erklärungen zum Haushalt ab. Diese sind als Anlagen 1 und 2 zur Niederschrift beigefügt.

 

Aufgrund dieser Erklärungen wird der Tagesordnungspunkt 10 von der Tagesordnung abgesetzt.