Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe der Stadt Leverkusen" (TBL AöR) vom 27.10.2006 wird gemäß Anlage 5 zur Niederschrift beschlossen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Übertragung des Hochwasserschutzes für das gesamte Stadtgebiet, soweit dieser nicht in den Zuständigkeitsbereich Dritter fällt, durch die Stadt Leverkusen mit materiell-rechtlicher Wirkung zum 01.01.2015 zu.

 

3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Vorstand der TBL AöR einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die einzelnen Regelungen zwischen Stadt Leverkusen und TBL abzuschließen. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Begründung.

 

4. Die bisher von der TBL AöR wahrgenommene Aufgabe der Papierkorbentleerung in öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie die Reinigung des unmittelbaren Umfelds der Papierkörbe wird zunächst ab dem 01.01.2015 nicht mehr von dieser wahrgenommen. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Begründung der Vorlage.

 

5. In Konkretisierung des Beschlusses vom 14.10.2013 (Vorlage Nr. 2257/2013) wird festgestellt, dass es sich bei den in § 6 der Satzung geänderten Wertgrenzen um Nettobeträge handelt.


Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet, folgende Fragen über z.d.A.: Rat beantworten zu lassen:

 

Inwieweit wird der Deichverband beim Hochwasserschutz beteiligt?

Wer wählt die Mitglieder des Deichverbandes?

Wer ist Mitglied im Deichverband?

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.


- einstimmig -

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.