Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung des geschützten Landschaftsbestandteiles 2.4-10 (Winter-Linde) an der Langenfelder Straße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 15.10.14

 

gezeichnet:                                      

Sidiropulos                                       Schmitz

Bezirksvorsteherin                           stellvertretender Bezirksvorsteher


Der Tagesordnungspunkt 18.2 (Vorlage Nr. 2014/0230) wird vorgezogen und zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 3 (Vorlage Nr. 2014/0214) beraten. Die Abstimmungen erfolgen getrennt.


- einstimmig -