Beschluss:
1. Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Der Fällung des geschützten Landschaftsbestandteiles 2.4-10 (Winter-Linde) an der Langenfelder Straße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.
Leverkusen, den 15.10.14
gezeichnet:
Sidiropulos Schmitz
Bezirksvorsteherin stellvertretender Bezirksvorsteher
Der Tagesordnungspunkt 18.2 (Vorlage Nr. 2014/0230) wird vorgezogen und zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 3 (Vorlage Nr. 2014/0214) beraten. Die Abstimmungen erfolgen getrennt.
- einstimmig -