Die Tagesordnungspunkte 4 – 8 werden gemeinsam beraten.

 

Beschluss:

 

1.         Dem 2. Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 208/II Opladen – nbso/Westseite“ in den Grenzen des unten genannten Geltungsbereichs und der Fortführung dieses Planverfahrens mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ wird zugestimmt.

 

2.         Für das Plangebiet Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 208 B/II beinhaltet die Flächen zwischen der geplanten Neuen Bahnallee im Osten und dem im Westen vorhandenen Straßennetz von Gerichtsstraße, Goethestraße, bestehender Bahnallee und Friedrich-List-Straße bis zum Stich der Robert-Koch-Straße zwischen der bestehenden Wohnbebauung und der Raiffeisen Erzeugergenossenschaft Bergisch Land und Mark eG. Im Wesentlichen erfasst das Plangebiet die heutigen Bahnflächen der Güterzugstrecke 2324 einschließlich des Bahnhofsareals. Es reicht westlich bis an die Bebauung Opladens heran. Das bestehende Straßennetz und die Verknüpfungsbereiche Gerichtsstraße, Goethestraße und bestehende Bahnallee sind mit einbezogen.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

3.         Den städtebaulichen Vorentwürfen des Bebauungsplans (Variante A und weitere Varianten) einschließlich des Vorentwurfs der Begründung wird in der vorliegenden Fassung  zugestimmt.

 

4.         Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist gemäß Punkt 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen „Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB“ in Form einer Bürgerversammlung unter Vorsitz des Bezirksvorstehers durchzuführen, zu der ortsüblich eingeladen wird.

 

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


dafür:                17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP,

                                 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:           1 (BÜRGERLISTE)

Enth.:                 1 (PIRATEN)