Rf. Lepsius (SPD) hat eine Anfrage zum Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 10.Juli 2014 zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.05.2014 (Seite 162).

Anschließend an die dort gegebene Stellungnahme der Verwaltung fragt Frau Lepsius nach, ob es entsprechende Bedarfskriterien zur Entscheidung des Betreuungsumfanges auch bei den u3-Plätzen (Berufstätigkeit, Ausbildung usw.) der Tageseinrichtungen für Kinder gibt.
Frau Hillen (Fachbereich Kinder und Jugend) teilt mit, dass die Eltern ihre Kinder für einen bestimmten Betreuungsumfang anmelden. Anschließend gibt es bei der Platzvergabe ein soziales Ranking. Hier wird berücksichtigt, ob jemand z. B. alleineerziehend, berufstätig o. ä. ist. Unter Umständen fließt dies dann in die Beurteilung des Betreuungsumfanges ein. Es gibt aber hier nicht die Einschränkung, dass grundsätzlich der Bedarf für Eltern mit nur einem berufstätigen Elternteil nur 25 Stunden ist.

Frau Lepsius merkt außerdem zu diesem Thema an, dass die Formulierung im SGB VIII, bei der Förderung der Kindertagespflege den gleichen Auftrag formuliert, wie bei der Förderung in Tageseinrichtungen. Gleichzeitig sind aber die Voraussetzungen/Anforderungen z. B. Ausbildung usw. nicht die gleichen. Frau Lepsius fragt, ob daraus Spannungen/Probleme entstehen.
Frau Hillen weist auf eine Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts hin, die die Haltung der Verwaltung bestätigt, dass grundsätzlich 25 Stunden bedarfsdeckend sind, weil das vom Stundenumfang auch in einer Tageseinrichtung die niedrigste Fördermöglichkeit ist. Durch den Fachbereich Recht und Ordnung wurde diese Auffassung auch noch einmal geprüft und bestätigt. Eine individuelle Bedarfsprüfung wird aber in allen Fällen vorgenommen.

Der Fachbereich wird die Fragestellung ob und in welcher Höhe Zuzahlungen zum Essen bei Kindertagespflege möglich ist, noch einmal abklären. Alle Tagespflegepersonen werden anschließend noch einmal angeschrieben. Außerdem wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. Der Kinder- und
Jugendhilfeausschuss wird dann ebenfalls über das rechtlich abgesicherte Ergebnis informiert.