Sitzung: 30.10.2014 KJ/002/2014
Rf. Lepsius (SPD) hat eine Anfrage zum
Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 10.Juli 2014 zur Anfrage der FDP-Fraktion vom
20.05.2014 (Seite 162).
Anschließend an die dort gegebene
Stellungnahme der Verwaltung fragt Frau Lepsius nach, ob es entsprechende
Bedarfskriterien zur Entscheidung des Betreuungsumfanges auch bei den u3-Plätzen
(Berufstätigkeit, Ausbildung usw.) der Tageseinrichtungen für Kinder gibt.
Frau Hillen (Fachbereich Kinder und Jugend) teilt mit, dass die Eltern ihre
Kinder für einen bestimmten Betreuungsumfang anmelden. Anschließend gibt es bei
der Platzvergabe ein soziales Ranking. Hier wird berücksichtigt, ob jemand z.
B. alleineerziehend, berufstätig o. ä. ist. Unter Umständen fließt dies dann in
die Beurteilung des Betreuungsumfanges ein. Es gibt aber hier nicht die Einschränkung,
dass grundsätzlich der Bedarf für Eltern mit nur einem berufstätigen Elternteil
nur 25 Stunden ist.
Frau Lepsius merkt außerdem zu diesem Thema
an, dass die Formulierung im SGB VIII, bei der Förderung der Kindertagespflege
den gleichen Auftrag formuliert, wie bei der Förderung in Tageseinrichtungen.
Gleichzeitig sind aber die Voraussetzungen/Anforderungen z. B. Ausbildung usw.
nicht die gleichen. Frau Lepsius fragt, ob daraus Spannungen/Probleme
entstehen.
Frau Hillen weist auf eine Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts hin, die
die Haltung der Verwaltung bestätigt, dass grundsätzlich 25 Stunden
bedarfsdeckend sind, weil das vom Stundenumfang auch in einer Tageseinrichtung
die niedrigste Fördermöglichkeit ist. Durch den Fachbereich Recht und Ordnung
wurde diese Auffassung auch noch einmal geprüft und bestätigt. Eine
individuelle Bedarfsprüfung wird aber in allen Fällen vorgenommen.
Der Fachbereich wird die Fragestellung ob
und in welcher Höhe Zuzahlungen zum Essen bei Kindertagespflege möglich ist,
noch einmal abklären. Alle Tagespflegepersonen werden anschließend noch einmal
angeschrieben. Außerdem wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. Der
Kinder- und
Jugendhilfeausschuss wird dann ebenfalls über das rechtlich abgesicherte Ergebnis
informiert.