Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 211/I

„Wiesdorf – westlich Edith-Weyde-Straße“ wird zugestimmt (Anlage 1 der Vorlage).

 

2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 5 der Vorlage).

 

3.  Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 211/I „Wiesdorf – westlich Edith-Weyde-Straße“ einschließlich Begründung.

 

4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


dafür:                17 (6 CDU, 5 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP,

                                 1 PRO NRW,1 FDP, , 1 DIE LINKE, 1 PIRATEN)

dagegen:           1 (BÜRGERLISTE)